Unternehmen haben viele Verpflichtungen. Dazu gehört ein nachhaltiger sowie gesezteskonformer Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfall. Hier kommt der Systembeteiligungsvertrag ins Spiel, der für die richtige Sortierung und Entsorgung sowie das entsprechende Rcycling sorgt. So werden umweltschonende Wertstoffkreisläufe aufrechterhalten und geschaffen.
In einer zunehmend umweltbewussten Welt stehen Unternehmen vor immer größeren Herausforderungen in Bezug auf das Recycling und den verantwortungsbewussten Umgang mit Abfall- und Verpackungsmaterialien. Die richtige Verwertung ist ein zentrales Instrument, das dabei hilft, diese Herausforderungen anzugehen. Hier kommt der Systembeteiligungsvertrag ins Spiel. Dieser Blog soll als kleiner Leitfaden dienen und eine umfassende Übersicht über dieses wichtige Konzept liefern – von der Definition bis hin zur praktischen Umsetzung.
Bei dem Systembeteiligungsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem dualen Entsorgungssystem. Letzterer kann ein zentraler Anbieter sein oder auch mehreren Unternehmen sein. Deren Aufgabe ist es, Verpackungsabfälle zu sammeln, zu sortieren und zu recyceln. Dieser Vertrag hilft dem Unternehmen, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsorgung erfüllt werden. Im Konkreten heißt dies, das Gesetz legt fest, dass Erstinverkehrbringer von Verpackungen selbst für die Entsorgung verantwortlich sind. Diese Aufgabe darf an ein duales System abgegeben werden. Dabei der Systembeteiligungsvertrag die Rechte und Pflichten und Vertragsbedingungen festhält. Das duale System übernimmt also die gesetzlichen Verpflichtungen gegen eine Gebühr, die anhand von den in Verkehr gebrachten Mengen festgelegt wird.
Unternehmen, Firmen und Selbstständige, die verpackte Waren auf den Markt bringen, können unter die Systembeteiligungspflicht fallen. Hierzu zählen befüllbare bzw. befüllte Verpackungen, wie Kaffeebecher, Wurstverpackungen oder Versandmaterialien, sowie Umverpackungen. Diese Verpflichtung entspringt gesetzlichen Regelungen Verpackungsgesetzes. Hier wird das Ziel verfolgt, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren. Unternehmen, die systembeteiligungspflichtig sind, müssen sich einem Entsorgungssystem anschließen. Das erfolgt hauptsächlich durch den Abschluss von Verträgen mit bestehenden Systemen. Doch wann genau falle ich unter die Systembeteiligungspflicht? Grundsätzlich sind Firmen, Hersteller, Inverkehrbringer, Vertreiber und Importeure, die Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bzw. In den Geltungsbereich es Gesetzes bringen, systembeteiligungspflichtig. Diese müssen daher am gesetzlich geregelten dualen System teilnehmen.
Es gilt: Alle Verpackungen, die in den Endverbrauch von privaten Haushalten sowie gleichgestellten Anfallstellen (z.B. Krankenhäuser, Hotels, Restaurants, Niederlassungen von Freiberuflern gelangen, unterliegen der Systembeteiligungspflicht. Dazu zählen Verpackungen von Nahrungsmitteln, Getränken, Kosmetika und anderen Konsumgütern ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verpackung aus Glas, Kunststoff, Papier oder Metall besteht. Die genauen Vorgaben dazu, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, sind in dem Verpackungsgesetz festgelegt. Ebenso gibt es einen Katalog für systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Doch zu jeder Regelung gibt es bekanntlich auch Ausnahmen. So auch in der Systembeteiligungspflicht. B2B-Verpackungen sind beispielsweise von dieser Verpflichtung ausgenommen, da sie nicht in den privaten Verbrauch gelangen. Auch Transportverpackungen, die lediglich der Sicherung und dem Transport von Gütern dienen, bilden eine Ausnahme.
Der Systembeteiligungsvertrag erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern gewährleistet sowie fördert auch eine effiziente und nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Durch die Teilnahme an einem Entsorgungssystem tragen Unternehmen zur Schonung von Ressourcen bei und setzen ein starkes Zeichen für Umweltschutz. Nachhaltigkeit trägt zur wirtschaftlichen Effizienz von Unternehmen bei. Gleichzeitig stärkt die Erfüllung dieser Verpflichtungen das Image eines Unternehmens und fördert das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Systembeteiligungsverträge sind entscheidende Werkzeuge, um als Unternehmen einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu leisten. Durch die Beteiligung an Entsorgungssystemen, erfüllen sie nicht nur gesetzliche Auflagen, sondern setzen auch ein starkes Zeichen für Umweltschutz und verantwortungsbewusstes Handeln. Eine konsequente Umsetzung eines solchen Vertrags kann nicht nur positive ökologische Auswirkungen haben, sondern auch wirtschaftliche Effizienz fördern und das Ansehen eines Unternehmens stärken.