In Deutschland gilt das Verpackungsgesetz, dessen Ziel es ist, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Die Politik hat in diesem Fall entschieden, dass die Entsorgungspflicht bei den Unternehmen liegt, die erstmals Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen. Unternehmen steht es frei, die Verpackungen beim Endverbraucher abzuholen und selbst zu entsorgen. In der Regel ist es für sie jedoch einfacher, diese Aufgabe an ein duales System zu übergeben. Als duales System übernehmen wir nach der Lizenzierung die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher und gleichgestellten Anfallstellen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Bei ihr müssen sich lizenzierungspflichte Unternehmen registrieren und die lizenzierten Verpackungsmengen melden.
Wer dem Verpackungsgesetz nach als Erstinverkehrbringer mit Ware befüllter b2c Verpackungen gilt, muss das Verpackungsmaterial lizenzieren. Darüber hinaus müssen sich lizenzierungspflichtige Unternehmen bei der Zentralen Stelle registrieren und dort Mengenmeldungen abgeben. Hier erfahren Sie alles, was Sie als Erstinverkehrbringer wissen und beachten müssen.