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Verpackungsgesetz

Die Umsetzung der EPR in Deutschland

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein entscheidender Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Als Hersteller oder Vertreiber in Deutschland tragen Sie die Verantwortung für Ihre Produkte, von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung. Diese Verpflichtung betrifft Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und mehr. Vom Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz – sie regeln, wie Prozesse zu optimieren sind und aktiv zur Schonung von Ressourcen beigetragen wird.

Was ist die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

Die EPR verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu minimieren. Dies umfasst die Rücknahme, das Recycling und die Entsorgung von Produkten und Verpackungen nach Gebrauch. In Deutschland setzt die EPR die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) um und zielt darauf ab, Abfall zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Für Verpackungen gilt seit dem 12. August 2026 die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40), die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Die Verantwortung liegt bei den Unternehmen, die Verpackungen im Bundesgebiet bereitstellen, einschließlich Importeuren und Online-Händlern.

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Geltungsbereich

Mit dem 12. August 2026 gilt für Verpackungen die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar. Sie hat das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt die PPWR auf nationaler Ebene und regelt vor allem Zuständigkeiten, Vollzug und ergänzende Vorgaben. Die Anforderungen an Verpackungen selbst ergeben sich aus der PPWR.

Das Verpackungsrecht gilt für Verpackungen im Anwendungsbereich der PPWR. Es betrifft Unternehmen, die verpackte Waren im Bundesgebiet bereitstellen, unabhängig davon, ob es sich um physische Geschäfte, Online-Shops oder Importeure handelt. Als systembeteiligungspflichtig gelten Verkaufs- und Umverpackungen, Serviceverpackungen sowie neu auch Primärproduktions- und Transportverpackungen, soweit sie typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Dazu zählen auch Versandverpackungen, die in privaten Haushalten entsorgt werden.

Umsetzung der EPR

Hersteller müssen sich an einem dualen System (zum Beispiel Zentek oder anderen zugelassenen Systemen) beteiligen, um die Sammlung und das Recycling von Verpackungen sicherzustellen. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Register ist Pflicht. LUCID bleibt bestehen; die ZSVR ist zusätzlich zuständige Behörde für das EU-Register nach der PPWR. Die ZSVR überwacht die Einhaltung der Vorgaben und sorgt für Transparenz.

Wer registrierungspflichtig ist, richtet sich seit dem 12. August 2026 nach dem Herstellerbegriff der PPWR (Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a bis e). Erfasst werden dadurch auch Auspackende. Die Systembeteiligung muss vor der Bereitstellung im Bundesgebiet beziehungsweise vor dem Auspacken erfolgen.

Unternehmen zahlen für ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ein Beteiligungsentgelt an das duale System, das sich nach Materialart und -menge richtet. Die dualen Systeme müssen bei der Verwertung im Jahresmittel Mindestquoten je Material erfüllen: 90 Prozent bei Glas, 90 Prozent bei Papier, Pappe und Karton, 80 Prozent bei Getränkekartons und 70 Prozent bei sonstigen Verbundverpackungen. Für Eisenmetalle und Aluminium steigt die Quote ab dem 1. Januar 2028 auf jeweils 95 Prozent. Für Kunststoffabfälle gilt ab 2028 anstelle der bisherigen Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent und ab 2030 von 80 Prozent, wobei die Anrechnung der energetischen Verwertung (Verbrennung) entfällt und ein Großteil werkstofflich zu recyceln ist.

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung im LUCID-Register der ZSVR vor der Bereitstellung von Verpackungen im Bundesgebiet beziehungsweise vor dem Auspacken. Die Registrierung kann nicht von Dritten übernommen werden.

  • Systembeteiligung: Beteiligung an einem dualen System zur Finanzierung der Entsorgung, vor der Bereitstellung beziehungsweise vor dem Auspacken.

  • Datenmeldung: Meldung der Verpackungsmengen an die ZSVR. Hersteller, die im Vorjahr weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bereitgestellt oder ausgepackt haben, sind von der unverzüglichen Meldung befreit und übermitteln stattdessen die Jahresangaben bis zum 1. Juni des Folgejahres.

  • Vollständigkeitserklärung: Hersteller hinterlegen jährlich bis zum 15. Mai eine von einem registrierten Sachverständigen oder Prüfer bestätigte Vollständigkeitserklärung bei der ZSVR. Von dieser Pflicht befreit ist, wer im Vorjahr höchstens folgende Mengen bereitgestellt hat: Glas weniger als 80 Tonnen, Papier, Pappe und Karton weniger als 50 Tonnen sowie übrige Materialarten weniger als 30 Tonnen. Die ZSVR oder die zuständige Landesbehörde kann eine Vollständigkeitserklärung unabhängig von diesen Schwellenwerten verlangen.

  • Bußgelder: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit je nach Art des Verstoßes mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 Euro, bis zu 100.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Geltungsbereich

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten, von Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen) über Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Smartphones) bis hin zu IT-Equipment (z. B. Laptops). Es setzt die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) um und betrifft alle Unternehmen, die solche Geräte in Deutschland in Verkehr bringen.

Umsetzung der EPR

Hersteller müssen ihre Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren und Rücknahmesysteme einrichten. Sie sind für die Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Altgeräten verantwortlich. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmeprogramme von Händlern unterstützen diesen Prozess. Das ElektroG fördert die Wiederverwendung und das Recycling, um schädliche Substanzen (z. B. Blei, Quecksilber) zu minimieren und Ressourcen zurückzugewinnen. Seit 2022 gelten strengere Vorgaben für die Rücknahme von Altgeräten durch Online-Händler, die Geräte kostenfrei zurücknehmen müssen.

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung bei der Stiftung EAR mit Angabe der Gerätearten und -mengen.

  • Rücknahme: Bereitstellung von Rücknahmemöglichkeiten, z. B. durch kommunale Sammelstellen oder eigene Rücknahmeprogramme.

  • Finanzierung: Übernahme der Kosten für Sammlung, Behandlung und Recycling von Altgeräten.

  • Kennzeichnung: Geräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und einer WEEE-Nummer versehen sein.

  • Berichterstattung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gerätemengen an die Stiftung EAR.

  • Händlerpflichten: Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² oder Online-Händler mit entsprechendem Umsatz müssen Altgeräte zurücknehmen (1:1-Rücknahme).

Batteriegesetz (BattG)

Geltungsbereich

Das Batteriegesetz (BattG) regelt den Umgang mit allen Arten von Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Es setzt die EU-Richtlinie 2006/66/EG um. Ab dem 18. August 2025 wird das BattG durch die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das geplante Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt, was neue Anforderungen mit sich bringt.

Umsetzung der EPR

Hersteller und Vertreiber müssen Altbatterien kostenfrei zurücknehmen und recyceln. Sie sind verpflichtet, sich bei der Stiftung GRS Batterien oder anderen Rücknahmesystemen zu beteiligen. Das BattG legt fest, dass Endnutzer Batterien an Sammelstellen, wie Recyclinghöfen oder Rücknahmeboxen in Geschäften, zurückgeben können. Die neue EU-Batterieverordnung führt strengere Vorgaben ein, darunter einen digitalen Batteriepass, detaillierte Angaben zur chemischen Zusammensetzung und höhere Recyclingquoten (z. B. 61 % für Lithium-Ionen-Batterien bis 2031).

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung bei der Stiftung EAR oder einem Rücknahmesystem.

  • Rücknahme: Sicherstellung flächendeckender Rücknahmelösungen, z. B. durch Sammelstellen in Supermärkten oder Elektronikgeschäften.

  • Recycling: Finanzierung und Organisation der umweltgerechten Verwertung von Altbatterien.

  • Kennzeichnung: Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sowie Angaben zu Schadstoffen (z. B. „Pb“ für Blei) versehen sein.

  • Berichterstattung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Batteriemengen an die zuständigen Stellen.

  • Zukünftige Anforderungen: Ab 2025 müssen Hersteller zusätzliche Informationen wie CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteile dokumentieren.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Geltungsbereich

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Grundlage der deutschen Abfallwirtschaft und fördert die Kreislaufwirtschaft durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling. Es setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) um und bildet die rechtliche Grundlage für produktspezifische Regelungen wie VerpackG, ElektroG und BattG.

Umsetzung der EPR

Das KrWG verpflichtet Hersteller, ihre Produkte so zu gestalten, dass Abfall vermieden und Ressourcen wiederverwertet werden. Es führt die sogenannte Obhutspflicht ein, die Unternehmen dazu anhält, langlebige und reparierbare Produkte zu entwickeln. Das Gesetz priorisiert die stoffliche Verwertung (Recycling) gegenüber der energetischen Verwertung (Verbrennung) und legt fest, dass Hersteller Rücknahmesysteme einrichten müssen. Die Novelle von 2020 hat die Anforderungen an die Produktverantwortung verschärft, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Pflichten

  • Produktverantwortung: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie langlebig sind und Abfall minimiert wird.

  • Rücknahme: Hersteller müssen Systeme zur Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte etablieren.

  • Recyclingvorrang: Stoffliche Verwertung hat Vorrang vor anderen Entsorgungswegen.

  • Dokumentation: Unternehmen müssen Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben führen.

  • Abfallvermeidung: Maßnahmen zur Reduzierung von Abfall, z. B. durch wiederverwendbare Verpackungen.

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Weitere Entwicklungen und Ausblick

Die EPR wird in Deutschland weiterentwickelt, um den Anforderungen der EU und den Zielen der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Die EU plant, bis 2025 verbindliche Regelungen für Textilien einzuführen, die Hersteller zur Rücknahme und zum Recycling von Textilien verpflichten. Diese werden in nationales Recht umgesetzt. Die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 führt bereits seit 2021 zusätzliche Pflichten für Hersteller von Einwegplastikprodukten ein, die teilweise im VerpackG integriert sind. Unternehmen sollten sich auf strengere Vorgaben vorbereiten, insbesondere durch Investitionen in nachhaltige Produktgestaltung und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie der Deutschen Recycling GmbH.

Fazit

Die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft und verpflichtet Hersteller sowie Vertreiber, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fokussiert sich auf Elektrogeräte, das Batteriegesetz (BattG) legt Pflichten für Batterien und Akkumulatoren fest, und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die übergeordnete Grundlage für nachhaltige Abfallwirtschaft. Diese Gesetze setzen klare Anforderungen an Registrierung, Rücknahme, Recycling und Dokumentation, deren Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Gleichzeitig bieten sie Unternehmen die Chance, durch nachhaltige Produktgestaltung und innovative Recyclinglösungen Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Um die Vorgaben effizient zu erfüllen, sollten Sie frühzeitig mit spezialisierten Dienstleistern zusammenarbeiten wie uns, Ihre Prozesse regelmäßig prüfen und Ihr Team schulen.

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