Das Batteriegesetz (BattDG) in Deutschland

Seit 2009 regelte das deutsche Batteriegesetz (BattG) die ordnungsgemäße Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von Batterien und Akkus – basierend auf der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG. Im Jahr 2021 wurde diese Gesetzgebung aktualisiert (BattG2).
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung im August 2025 und der nationalen Umsetzung im Oktober 2025 hat Deutschland sein Batteriegesetz grundlegend erneuert: Das bisherige BattG wurde durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt.
Das BattDG legt nun einen stärkeren Fokus auf den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung bis zur Entsorgung – und soll Umwelt und Ressourcen noch besser schützen.

Was ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz?

Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien und Altakkus. Mit der EU-Batterieverordnung 2023/1542 wurde jedoch ein EU-weit direkt geltender Rechtsrahmen geschaffen, der seit 18. August 2025 in den Mitgliedstaaten gilt. Deutschland hat daraufhin sein nationales Recht angepasst: Am 7. Oktober 2025 ist das BattDG in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz ersetzt das alte BattG nahezu vollständig.
Wie zuvor regelt das BattDG, dass Batterien und Akkus am Ende ihrer Lebensdauer nicht in den Hausmüll gelangen, sondern gesammelt und recycelt werden müssen. Ziel ist es, Rücknahmequoten kontinuierlich zu steigern und wertvolle Rohstoffe durch Recycling zurückzugewinnen, während Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden. Das BattDG enthält wichtige Klarstellungen und ergänzt die EU-Vorgaben, um eine getrennte Sammlung und hochwertige Verwertung von Altbatterien sicherzustellen. Neu ist insbesondere, dass Hersteller nun für alle Batterietypen über den gesamten Produktlebenszyklus Verantwortung tragen.

Für wen gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz?

Die Vorschriften des BattDG gelten für alle Unternehmen, die Batterien oder Akkumulatoren erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Damit sind Hersteller im Sinne des Gesetzes sowohl Produzenten als auch Importeure und Eigenmarken-Vertriebe. Sie müssen sich vor dem Vertrieb ihrer Batterien bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Auch ausländische Unternehmen, die im Versandhandel direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen, fallen unter das Gesetz – sie müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der die Pflichten übernimmt.
Wichtig: Das BattDG weitet den Herstellerbegriff aus. Erfasst wird jetzt auch jeder Händler, der absichtlich oder fahrlässig Batterien von nicht registrierten Herstellern anbietet. Händler tragen also Verantwortung dafür, nur Batterien von ordnungsgemäß registrierten Herstellern zu vertreiben – andernfalls gelten sie selbst als Hersteller im Sinne des Gesetzes und unterliegen den entsprechenden Pflichten.

So unterscheiden sich die Batteriekategorien 

Bisher unterschied das BattG drei Batteriearten (Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien). Das neue BattDG führt fünf Batteriekategorien ein, um den Verwendungszweck genauer zu erfassen. Die Einstufung richtet sich nach Nutzung und Bauart der Batterie. Die Kategorien sind nun:

  • Gerätebatterien: Gekapselte, tragbare Batterien, die leicht in der Hand gehalten werden können – z.B. klassische AA/AAA-Batterien, Knopfzellen oder Akkus in Smartphones, Laptops, Spielzeugen, elektrischen Zahnbürsten usw.. Händler (Vertreiber) müssen Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen, etwa über Sammelboxen im Handel.

  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT-Batterien): Batterien, die z.B. in E-Bikes, E-Scootern oder anderen leichten Elektro-Fahrzeugen eingesetzt werden. Diese Kategorie ist neu hinzugekommen. Altbatterien aus E-Bikes und E-Scootern können ab 1. Januar 2026 ebenfalls kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

  • Starterbatterien (SLI-Batterien): Batterien für Start, Licht und Ignition (Zündung) von Fahrzeugen – dies entspricht weitgehend den bisherigen Fahrzeugbatterien (z.B. Autobatterien für Anlasser). Häufig handelt es sich um Blei-Säure-Batterien. Vertreiber (z.B. Autowerkstätten, Handel) müssen beim Verkauf einer neuen Fahrzeug-Starterbatterie ein Pfand von 7,50 € erheben, wenn kein Altakku zurückgegeben wird. Dieses Pfand wird bei Rückgabe der alten Batterie erstattet.

  • Industriebatterien: Batterien, die für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, nicht jedoch für den Antrieb von Elektrofahrzeugen. Darunter fallen z.B. große Akkus für unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Stapler, erneuerbare Energien oder Maschinen. Industriebatterien sind meist wiederaufladbar (z.B. Lithium-, Blei- oder Nickel-Systeme).

  • Elektrofahrzeugbatterien: Traktionsbatterien für den Antrieb von Elektrofahrzeugen wie Elektroautos oder Hybridfahrzeuge. Diese Hochvoltbatterien sind immer wiederaufladbar (z.B. große Lithium-Ionen-Batterien in E-Autos). Auch sie zählen ab 2025 als eigene Kategorie. Händler und Hersteller müssen die kostenlose Rücknahme gewährleisten.

 

Welche Rolle spielt die stiftung ear?

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) bleibt auch unter dem BattDG die zentrale Behörde und gemeinsame Stelle zur Umsetzung des Batteriegesetzes. Das Umweltbundesamt (UBA) hat per Beleihung die operativen Aufgaben an die stiftung ear übertragen. Konkret übernimmt die stiftung ear im Batteriegesetz folgende Kernaufgaben:

  • Registrierung der Hersteller: Alle registrierungspflichtigen Unternehmen (siehe oben) müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Batterien bei der stiftung ear registrieren. Die ear prüft die Anträge und erteilt anschließend einen Registrierungsbescheid mit einer eindeutigen Registrierungsnummer (Batt-Reg-Nr.).

  • Führung des öffentlichen Registers: Die stiftung ear führt ein öffentlich einsehbares Register aller registrierten Batteriehersteller. Dadurch wird Transparenz geschaffen; Marktteilnehmer und Behörden können prüfen, ob ein Hersteller registriert ist (Nachweis der Konformität).

  • Zulassung von Rücknahmesystemen bzw. Herstellerorganisationen: Unter BattG genehmigte die ear gemeinsame Rücknahmesysteme für Gerätebatterien (z.B. Stiftung GRS). Mit dem BattDG genehmigt die ear nun Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), also die neuen kollektiven Rücknahmesysteme, sowie Hersteller, die ihre Rücknahme individuell organisieren. Die Anforderungen an diese OfH (früher „Rücknahmesysteme“) sind konkret im Gesetz geregelt, und die ear stellt sicher, dass sie erfüllt werden.

 

Was ist die Batt-Registrierungsnummer?

Bei erfolgreicher Registrierung erhält jedes Unternehmen eine Batterie-Registrierungsnummer (umgangssprachlich Batt-Reg-Nr.). Diese Kennnummer dient der eindeutigen Identifikation des Herstellers im Batterieregister. Sie muss gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Kunden angegeben werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nachzuweisen.

Die Batt-Registrierungsnummer besteht aus dem Ländercode DE und einer achtstelligen Ziffernfolge, z.B. DE 12345678. Mit Einführung des BattDG bleibt dieses System erhalten. Unternehmen, die bereits unter BattG registriert waren, müssen ihre Registrierung an die neuen Kategorien anpassen, behalten aber grundsätzlich ihre bestehende Registrierungsnummer (sofern die Registrierung fristgerecht umgestellt wurde).

BattDG: Registrierung

Bevor Batterien oder Akkus in Deutschland verkauft werden dürfen, muss eine Registrierung bei der stiftung ear erfolgt sein. Die Registrierung ist produktbezogen: Jede Marke und jede Batterieart/-kategorie, die ein Unternehmen in Verkehr bringt, muss erfasst werden. Batterien nicht (ordnungsgemäß) registrierter Hersteller dürfen vom Handel nicht angeboten werden.
Hersteller müssen bei der stiftung ear umfassende Angaben machen – u. a. zur Firma, zu allen Batterie-Marken und deren Zuordnung zu den neuen Batteriekategorien. Zudem ist für jede Kategorie die Rücknahmelösung anzugeben: Für Geräte- und LMT-Batterien durch Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), für Starter-, Industrie- und E-Fahrzeugbatterien alternativ durch eigene Rücknahmestrukturen. Nach Prüfung erteilt die ear eine Registrierungsnummer. Bestehende Registrierungen mussten an das neue System angepasst werden.

Gebäude Zentrale Stelle Verpackungsregister - Blühender Baum

BattDG: Mengenmeldungen

Hersteller sind verpflichtet, regelmäßig die Mengen der in Verkehr gebrachten Batterien zu melden (wie bereits unter dem alten Recht). Bei Gerätebatterien erfolgt die Mengenmeldung typischerweise monatlich oder vierteljährlich an das Rücknahmesystem (die OfH), dem der Hersteller angeschlossen ist. Diese Meldungen dienen der Überwachung der Sammel- und Recyclingquoten.
Die Stiftung ear erhält von den OfH und Herstellern aggregierte Berichte (z.B. jährliche Mengendaten), und das Umweltbundesamt (UBA) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anhand dieser Daten. Im Bereich der Fahrzeug- und Industriebatterien müssen beispielsweise Recyclingbetriebe jährliche Berichte an das UBA senden, um das ordnungsgemäße Recycling und die Verwertung der Altbatterien zu dokumentieren.

Wir übernehmen die Maßnahmen für Sie

Bei der ordnungsgemäßen Registrierung Ihrer Batterien und Akkus kommen wir für Sie ins Spiel. Die Gesetzgebung erlaubt Unternehmen sich dritter Anbieter wie Zentek zu bedienen. Mit unserem Service rund um das BattDG übernehmen wir für Sie sämtliche Verpflichtungen. Wir übernehmen die Anmeldung Ihres Unternehmens, kurzfristige Beantragung der Registrierung Ihrer Batterien und Akkus sowie die komplette Korrespondenz mit der stiftung ear. Zudem ist die monatliche Mengenmeldung im Service inkludiert. Sie geben die Mengenmeldung an uns ab und wir leiten diese an das jeweilige Rücknahmesystem weiter. In unserem Fall steht die Stiftung GRS Batterien als Rücknahmesystem zur Verfügung.

Wichte Fragen noch einmal in Kürze:

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