Verpackungslizenz & LUCID-Nummer beantragen

In Deutschland sind Großgewerbe, Kleingewerbe, mittelständige Unternehmen und Online-Händler als Erstinverkehrbringer dazu verpflichtet, die Verpackungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zu lizenzieren. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren, den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gerecht zu werden und der Systembeteiligung nachzukommen.

Verpackung lizenzieren: 3-Schritt-Anleitung 

 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) enthält klare Regelungen und Verpflichtungen für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Diese Bestimmungen können auf den ersten Blick recht komplex erscheinen – insbesondere für Personen, die sich das erste Mal mit dieser Thematik auseinandersetzen. Mithilfe der 3-Schritt-Anleitung von zmart lässt sich die Verpackungslizenz schnell und rechtssicher beantragen. 

Schritt 1

Registrieren Sie sich über LUCID bei der Zentralen Stelle

Die LUCID-Nummer wird mit dem ersten LUCID Verpackungsregister Login als Kennung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verwendet. Alle zukünftigen Meldungen zur Menge an Verpackungen erfolgen unter Angabe Ihrer LUCID-Registrierungsnummer. Ihr duales System wird die Registrierungsnummer ebenfalls bei Meldungen an die ZSVR angeben.

1. Um Verpackungen zu lizenzieren und Ihre LUCID-Nummer zu beantragen, führen Sie den ersten Schritt der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das öffentliche Portal LUCID durch. 

2. Wählen Sie dabei die Option Hersteller. Dort geben Sie Ihre Unternehmensdaten an, inklusive Ihrer E-Mail-Adresse und legen ein sicheres Passwort fest.

3. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link, um weitere relevante Unternehmensinformationen und Angaben zu den Arten von Abfällen einzugeben. Nach Abschluss dieser Registrierung erhalten Sie umgehend Ihre individuelle LUCID-Nr. per E-Mail.

Schritt 2

Verpackungslizenz bei einem dualen System beantragen

Nach der LUCID-Anmeldung beantragen Sie die Verpackungslizenzierung bei einem dualen System. Dabei geben Sie Details zu den Verpackungsmaterialien und Mengen an, für die Sie das erforderliche Beteiligungsentgelt entrichten müssen. Ebenso wählen Sie das Jahr aus, für das die Lizenz gelten soll. In der Regel handelt es sich dabei um das nächste Kalenderjahr. Nach der Anfrage erhalten Sie ein Angebot von dem von Ihnen gewählten dualen System. Sobald Sie den Vertrag abschließen, erfüllen Sie Ihre Systembeteiligungspflicht und übertragen die Verantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung Ihrer Verpackungsabfälle.

Schritt 3

Verpackungslizenzierung über LUCID abschließen

Nach der Verpackungslizenzierung geben Sie im LUCID-Portal Ihre lizenzierten Mengen an. Melden Sie sich dazu im LUCID-Portal an und wählen Sie den Menüpunkt Datenmeldung. Hier können Sie Ihre lizenzierten Verpackungen entweder im Abschnitt Planmengenmeldung oder, falls Sie nach dem 01. Januar lizenziert haben, im Bereich unterjährige Mengenanpassung eingeben.

Weite Informationen zum Verpackungsregister LUCID erhalten! 

FAQ

 

Wo finden Sie die LUCID-Nummer? 

Nach der Registrierung bei LUCID, wird Ihnen Ihre LUCID-Nummer per E-Mail zugeschickt. In der Regel ist dies eine der ersten E-Mails, die Sie nach Ihrer Registrierung erhalten. Die LUCID-Registrierungsnummer setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ländercode: Die ersten beiden Zeichen der LUCID-Nr. repräsentieren den Ländercode. Zum Beispiel "DE" für Deutschland. 
  • Zusätzliche Zeichen: Nach dem Ländercode folgen weitere Zeichen, die oft alphanumerisch sind und in der Regel eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen darstellen. 

  • Prüfziffer: Die LUCID-Nummer enthält eine Prüfziffer, um die Richtigkeit der Nummer zu gewährleisten.

Die Struktur und Zusammensetzung der LUCID-Nummer kann von Land zu Land und von Registrierungsstelle zu Registrierungsstelle variieren. Um Ihre eigene LUCID-Nummer zu erhalten oder weitere Informationen zur Zusammensetzung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Registrierungsstelle oder die Zentralen Stelle Verpackungsregister wenden. 

Wer muss sich bei LUCID registrieren? 

Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland sind verpflichtet diese zu lizenzieren und eine LUCID-Nr. zu beantragen. Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind folgende Gruppen verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren: 

Hersteller (synon. Inverkehrbringer oder Erstinverkehrbringer) von Verpackungen sind Unternehmen oder Personen, die Verpackungen herstellen, importieren oder erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen. Die LUCID-Registrierung betrifft neben Großunternehmen auch Kleinunternehmer, ebenso wie Online-Händler. 

Ab wann ist die LUCID-Nummer gültig?

Die Gültigkeit Ihrer LUCID-Registrierungsnummer beginnt unmittelbar nach Ihrer erfolgreichen Registrierung im LUCID-Portal. Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben und alle erforderlichen Informationen eingegeben wurden, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von der ZSVR oder von LUCID. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LUCID-Nummer mitgeteilt. 

Was ist der Unterschied zwischen EPR-Nummer und LUCID-Nummer? 

EPR steht für "Extended Producer Responsibility" oder auf Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Diese EPR-Nummer ist eine Registrierungsnummer, die vom Verpackungsregister LUCID vergeben wird. Die EPR-Registrierungsnummer in Deutschland für Verpackungslizenzierung entspricht der LUCID-Registrierungsnummer. 

Die EPR-Nummer ist individuell und wird nach der Registrierung in Ihrem LUCID-Dashboard angezeigt. Ihre EPR-Nummer beantragen Sie über das LUCID-Portal. In der Regel kommt es vor, dass im nationalen Rahmen die LUCID-Nummer und im internationalen Rahmen die EPR-Nummer abgefragt wird. 

Was sind die Kosten der LUCID-Registrierung? 

Die Anmeldung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist kostenfrei für Hersteller und Erstinverkehrbringer. Die Übermittlung von Daten und alle damit verbundenen Schritte sind gebührenfrei. Allerdings sind mit der Lizenzierung von Verpackungen Kosten verbunden. Mit dem zmart Online-Kalkulator erhalten Sie rasch eine erste Übersicht über die Kosten für die Verpackungslizenzierung. 

 

Verpackungslizenzierung - Zusammenfassung 

Mit der Lizenzierung von Verpackungen erfüllen Hersteller und „Erstinverkehrbringer“ nicht nur ihre Pflichten nach Verpackungsgesetz. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kreislaufwirtschaft, denn durch die fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Verpackungen können wertwolle Ressourcen geschont werden. 

Für Hersteller ist besonders wichtig, sich vor der Verpackungslizenzierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Onlineportal LUCID zu registrieren. Wer dort nicht registriert ist und keine Datenmeldungen abgibt, darf in Deutschland keine Waren vertreiben. 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Verpackungslizenzierung. Der Onlinekalkulator von zmart ermöglicht Ihnen im Handumdrehen eine schnelle, unkomplizierte und digitale Verpackungslizenzierung. In drei Schritten haben Sie Ihre Verpackungen rechtssicher lizenziert und können sich anschließend wieder voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen. 

Verpackungslizenz für Mittelstand und Kleingewerbe

Ab 49 € pro Jahr

Vorteile Kleinlizenzierer

  • Persönlicher Kundenservice
  • Einfaches Kundenportal
  • Inkl. Recyclingsiegel
  • Mengenrabatt
  • Nachlizenzieren ohne Mindestumsatz

Vorteile Großlizenzierer*

  • Alle Vorteile der Kleinlizenzierer
  • Anteilige Rückvergütung bei Mindermengen
  • Rechnung pro Monat, Quartal oder Jahr
  • Planmengenanpassung bis zum 15.08.

*Ab 5.000 € Jahresumsatz

Papier Pappe Karton Material Verpackung
Papier/Pappe/Karton
kg
Kunststoff
kg
Glas
kg
Sonstiges Material
kg
Verbunde
kg
Aluminium
kg
Eisenmetall
kg
Getränkekarton
kg