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Lizenzierung starten

Anleitung zur Verpackungslizenzierung

In Deutschland müssen Großgewerbe, Kleingewerbe, mittelständische Unternehmen und Online-Händler ihre Verpackungen lizenzieren, wenn sie diese als Hersteller im Bundesgebiet bereitstellen. Rechtsgrundlage sind seit dem 12. August 2026 die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst hat. Die Lizenzierung ist ein notwendiger Schritt, um Ihrer Systembeteiligungspflicht nachzukommen und Verpackungsabfälle umweltgerecht zu verwerten.

Verpackung lizenzieren: 3-Schritt-Anleitung

Die PPWR und das VerpackDG enthalten Regelungen und Pflichten für Unternehmen, die Verpackungen im Bundesgebiet bereitstellen. Diese Bestimmungen können auf den ersten Blick komplex erscheinen, besonders wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen. Mit der 3-Schritt-Anleitung von zmart beantragen Sie Ihre Verpackungslizenz Schritt für Schritt.

Schritt 1

Registrieren Sie sich über LUCID bei der Zentralen Stelle

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zuständige Behörde für die Registrierung und zugleich die EU-Registerbehörde nach der PPWR (§ 6 Abs. 6 VerpackDG). Ihre Registrierung nehmen Sie über das öffentliche Portal LUCID vor. Alle Mengenmeldungen erfolgen unter Angabe Ihrer LUCID-Registrierungsnummer. Auch Ihr duales System gibt diese Nummer bei Meldungen an die ZSVR an.

Registrieren Sie sich, bevor Sie eine Verpackung erstmals im Bundesgebiet bereitstellen, bei Auspackenden vor dem Auspacken (§ 6 und § 7 VerpackDG).

  1. Führen Sie den ersten Schritt der Registrierung bei der ZSVR über das öffentliche Portal LUCID durch.

  2. Wählen Sie die Rolle „Hersteller“. Ob Sie als Hersteller gelten, richtet sich nach dem Herstellerbegriff der PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a bis e). Geben Sie Ihre Unternehmensdaten und Ihre E-Mail-Adresse an und legen Sie ein sicheres Passwort fest.

  3. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Über diesen Link ergänzen Sie weitere Unternehmensangaben. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Nummer.

Zum Portal LUCID
Schritt 2

Bei einem dualen System Verpackungen lizenzieren

Nach der Registrierung in LUCID beantragen Sie die Systembeteiligung bei einem dualen System. Ein System ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (§ 3 Abs. 8 VerpackDG). Dabei geben Sie die Verpackungsmaterialien und die Mengen an, für die Sie das Beteiligungsentgelt zahlen. Ebenso wählen Sie das Jahr, für das die Lizenz gelten soll.

Die Systembeteiligun/Verpackungslizenzierung können Sie ganz einfach hier auf zmart.de vornehmen.

Zur Verpackungslizenzierung
Schritt 3

Verpackungslizenzierung über LUCID abschließen

Melden Sie zum Abschluss Ihre lizenzierten Mengen im LUCID-Portal. Melden Sie sich dazu in LUCID an und wählen Sie den Menüpunkt „Datenmeldung“. Hier geben Sie Ihre lizenzierten Verpackungen an.

Gut zu wissen: Haben Sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bereitgestellt oder ausgepackt, sind Sie von der laufenden Meldung befreit. Sie übermitteln die Jahresangaben dann bis zum 1. Juni des Folgejahres an die ZSVR (§ 9 Abs. 2 VerpackDG).

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Häufige Fragen zur Registrierung

Ab wann ist die LUCID-Nummer gültig?

Die Gültigkeit Ihrer LUCID-Registrierungsnummer beginnt unmittelbar nach Ihrer erfolgreichen Registrierung im LUCID-Portal. Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben und alle erforderlichen Informationen eingegeben wurden, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von der ZSVR oder von LUCID. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LUCID-Nummer mitgeteilt. 

Was sind die Kosten der LUCID-Registrierung?

Die Anmeldung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist kostenfrei für Hersteller und Erstinverkehrbringer. Die Übermittlung von Daten und alle damit verbundenen Schritte sind gebührenfrei. Allerdings sind mit der Lizenzierung von Verpackungen Kosten verbunden. Mit dem zmart Online-Kalkulator erhalten Sie rasch eine erste Übersicht über die Kosten für die Verpackungslizenzierung. 

Was ist der Unterschied zwischen EPR-Nummer und LUCID-Nummer?

EPR steht für "Extended Producer Responsibility" oder auf Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Diese EPR-Nummer ist eine Registrierungsnummer, die vom Verpackungsregister LUCID vergeben wird. Die EPR-Registrierungsnummer in Deutschland für Verpackungslizenzierung entspricht der LUCID-Registrierungsnummer.  Die EPR-Nummer ist individuell und wird nach der Registrierung in Ihrem LUCID-Dashboard angezeigt. Ihre EPR-Nummer beantragen Sie über das LUCID-Portal. In der Regel kommt es vor, dass im nationalen Rahmen die LUCID-Nummer und im internationalen Rahmen die EPR-Nummer abgefragt wird. 

Wer muss sich bei LUCID registrieren?

Registrieren müssen sich Hersteller im Sinne des Herstellerbegriffs der PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a bis e). Erfasst sind auch Auspackende (§ 6 VerpackDG). Dazu zählen zum Beispiel Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig im Bundesgebiet bereitstellen. Betroffen sind große Unternehmen ebenso wie Kleinunternehmen und Online-Händler. Die Registrierung muss vor der Bereitstellung erfolgen.

Zu­sam­men­fas­sung zur Ver­pack­ungs­li­zen­zie­rung

Mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungen erfüllen Sie Ihre Pflichten nach PPWR und VerpackDG. Sie leisten zugleich einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, denn durch fachgerechte Entsorgung und Recycling lassen sich Ressourcen schonen.

Wichtig ist, dass Sie sich vor der Bereitstellung Ihrer Verpackungen über das Portal LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Wer dort nicht registriert ist und keine Datenmeldungen abgibt, darf Verpackungen im Bundesgebiet nicht bereitstellen (§ 13 VerpackDG).

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Verpackungslizenzierung. Mit dem Onlinekalkulator von zmart lizenzieren Sie Ihre Verpackungen in wenigen Schritten und können sich anschließend wieder Ihrem Kerngeschäft widmen.