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WEEE - Elektrogesetz (ElektroG) - Leitfaden für Unternehmen

Erfahren Sie alles über das Elektrogesetz. Welche Verpflichtungen Sie haben und wie Sie diese am besten umsetzen können.

Gilt das Elektrogesetz für mein Unternehmen?

Das Elektrogesetz gilt für Unternehmen, die dem Gesetz nach als "Hersteller" gelten.

Ist einer der Punkte erfüllt, gelten Sie dem ElektroG nach als Hersteller:

  • Sie verkaufen Elektronikgeräte unter eigener Marke

  • Sie rebranden Elektrogeräte

  • Sie importieren Elektrogeräte aus dem Ausland

  • Sie bieten das Elektrogerät erstmals in Deutschland zum Kauf an

  • Sie verkaufen das Gerät aus dem Ausland per Fernabsatz direkt nach Deutschland

Bild mit KI erstellt

Pflichten nach ElektroG im Zusammenhang mit der Stiftung ear

  1. Registrierungspficht: Bevor Sie Elektrogeräte verkaufen dürfen müssen Sie sich bei der Stiftung ear registrieren. Die Registrierungspflicht gilt sowohl für B2B als auch für B2C Geräte. Die Registrierung können wir für Sie übernehmen.

  2. Insolvenzsichere Garantie: Bei der Registrierung müssen Sie eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Diese dient dazu das die Entsorgung Ihrer in Verkehr gebrachten Elektrogeräte auch finanziert werden kann, wenn ihr Unternehmen insolvent werden sollte. Die Garantie können Sie von uns erhalten.

  3. Mengenmeldungen: Jeden Monat müssen Sie an die Stiftung ear ihre in Verkehr gebrachten Gerätearten melden. Die Mengenmeldungen leiten wir für Sie an die Stiftung ear weiter.

  4. Bevollmächtigter: Sollten Sie keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen. Den Bevollmächtigten stellen wir gerne für Sie.

  5. Abholkoordination: Hersteller müssen die von den Kommunen bereitgestellten Behältnisse, die Elektroaltgeräte enthalten, bei Zuweisung abholen. Der Hersteller trägt dann die Kosten der gesamten Entsorgung. In unserem Full Service ist die Abholkoordination ebenfalls enthalten und wird von uns ohne weitere Kosten übernommen.

Wir übernehmen das für Sie

Unser WEEE-Full Service nach Elektrogesetz

  • Registrierung bei der Stiftung ear

  • Mengenmeldungen an die Stiftung ear

  • Korrespondenz mit der Stiftung ear

  • Wir stellen die insolvenzsichere Garantie

  • Abholkoordination

Mit 30 Jahren Erfahrung managen wir Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Elektrogesetzes. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch. Buchen Sie jetzt einen Termin.

Weitere Pflichten nach Elektrogesetz

Hier finden Sie weitere Pflichten neben denen die mit der Stiftung ear zusammenhängen.

Produktgestaltung

Die Produkte müssen so gestaltet werden, das sie möglichst wiederverwendbar, einfach demontierbar und einfach einer Verwertung zugefügt werden können.

Gerätekennzeichnung

Geräte sind dauerhaft zu kennzeichnen. U. a. Herstelleridentifikation, Zeitpunkt des Inverkehrbringens und Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.

Informationen an Privathaushalte

Ab dem Zeitpunkt des Anbietens sind private Haushalte zu informieren über u. a.:

- Pflicht zur getrennten Entsorgung,

- Entnahme von Batterien/Akkus und ggf. Lampen (wenn möglich),

- unentgeltliche Rücknahme durch Vertreiber,

- eigene Rückgabemöglichkeiten,

- Eigenverantwortung für das Löschen personenbezogener Daten,

- Bedeutung des Mülltonnen-Symbols.


Die Informationen sind den Geräten schriftlich beizufügen.

Informationen an B2B-Endnutzer

B2B-Endnutzer sind zumindest über die Pflicht zur getrennten Erfassung/Entsorgung zu informieren (und – je nach Konstellation – über weitere Rückgabe-/Symbolinformationen).

Informationen für Wiederverwendung und Recycling bereitstellen

Für jeden neuen Gerätetyp sind Wiederverwendungs- und Behandlungsanlagen kostenlos mit Informationen zu versorgen, die Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Behandlung ermöglichen.

Inhaltlich kann dazu gehören, welche Bauteile/Werkstoffe enthalten sind und wo sich gefährliche Stoffe/Gemische befinden, soweit für Behandlung/Verwertung erforderlich.

Wer ist die Stiftung ear?

Die Stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) agiert als Behörde zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie wurde gegründet, um die Einhaltung des Elektrogesetzes zu überwachen und wurde durch das Umweltbundesamt mit der Erfüllung weiter Teile dieses Gesetzes beauftragt. Die Stiftung ear registriert Hersteller, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen bzw. in Verkehr bringen. Zudem werden durch die Stiftung die Abholung und Aufstellung von Transportbehältnissen auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden koordiniert. So soll für die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Reduktion von Elektroschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) sichergestellt werden.

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Was ist die WEEE-Nummer?

Die WEEE-Nummer bezeichnet die Herstellernummer, die nach der Registrierung bei der Stiftung ear vergeben wird und zur Identifizierung des Herstellers dient. Diese Nummer setzt sich aus einem Landeskürzel und eine achtstelligen Ziffernfolge zusammen: WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678 ist das festgelegte Format dieser Kennnummer. Laut dem Elektrogesetz ist die WEEE-Nummer auf Rechnungen, Lieferscheinen sowie Angeboten anzugeben – fehlt die WEEE-Registrierungsnummer sind Unternehmen nicht berechtigt, ihre Geräte in Umlauf zu bringen.
Da gemäß § 3 I ElektroG das auf den Markt bringen von Elektrogeräten ohne WEEE-Nummer nicht gestattet ist, sollte die Beantragung der Registrierung bei der Stiftung ear frühzeitig erfolgen. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, welche zwischen Wochen und Monaten variieren kann. Mit der Vergabe und Angabe der WEEE-Nummer wird rechtliche Sicherheit für den Hersteller sowie Transparenz für Käufer und Weiterverkäufer gewährleistet.

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Weitere wichtige Punkte zum ElektroG kompakt erklärt

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen die Regelungen nach dem Elektrogesetz betreffen:

Monatliche Mengenmeldung an die Stiftung ear

Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen monatlich die in Verkehr gebrachte und verkaufte Mengen an Elektrogeräten des Vormonats an die Stiftung ear melden. Mit uns als Partner melden Sie uns diese Angaben und wir geben sie an die Stiftung weiter. Mit dem Full Service-Vertrag ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und einfache Mengenmeldung über einen Meldelink von uns. Wir übernehmen die Weiterleitung an die Stiftung ear. Haben Sie sich für einen Garantie- und Entsorgungsvertrag entschieden, müssen Sie als Hersteller die Meldung selbst tätigen. 

Abwicklung der ear-Abholkoordination

Alte Elektro aus privaten Haushalten dürfen nicht gemeinsam mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden. Hierfür müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) Sammelstellen einrichten, an denen Elektroaltgeräte von Endverbrauchern angeliefert werden können. Nach der Abgabe einer Vollmeldung wird durch die stiftung ear ermittelt, welcher Hersteller für die Abholung der Altgeräte verantwortlich ist. 

Auf unseren Service bezogen wird Kunden je nach Mengenmeldung, ein Container zur Entsorgung von Elektrogeräten zugeteilt. Wir bekommen von der stiftung den Auftrag, dass der jeweilige Container abgeholt werden muss. In unserem Full Service regeln wir für Sie die Disposition, Koordination und Entsorgung. 

B2B Rücknahmekonzept im Rahmen der WEEE-Registrierung

Hersteller von Elektrogeräten, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden (B2B-Geräte), sind verpflichtet, diese vom Endverbraucher zurückzunehmen. Hierfür ist eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen. Es muss eine konkrete Ausgestaltung der geschaffenen Rückgabemöglichkeiten beschrieben werden. Sollten keine zumutbaren Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stehen, übernehmen wir für Sie mit unserem Rücknahmekonzept diese gesetzliche Rücknahmeverpflichtung. Sobald der Registrierungsantrag gestellt wird, muss das Rücknahmekonzept hinterlegt werden. 

Abgabe der Jahresstatistik

Die Jahresstatistik muss einmal jährlich von jedem registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten bei der stiftung ear abgegeben werden. Sie erhalten im Portal der stiftung ear gegen Anfang Februar eine Mitteilung für die Abgabe der Jahresstatistik. Diese muss bis zum 30. April für das Vorjahr abgegeben werden. Nach der Frist werden die Mitteilungen durch die stiftung ear geprüft und an das Umweltbundesamt weitergeleitet. In der Jahresstatistik werden pro Geräteart die Rücknahmemengen und Recyclingangaben bzw. Verwertungsquoten der entsorgten Geräte angegeben. Die Abgabe der Jahresstatistik ist Teil unseres Full Service-Vertrages, mit dem die fristgerechte Mitteilung erfolgt. Wird die Abgabefrist für die Jahresstatistik versäumt, drohen Bußgelder.

Wir übernehmen das für Sie

Mit unserem WEEE-Full Service

Registrierung, Mengenmeldungen, EAR-Korrespondenz und insolvenzsichere Garantie und Abholkoordination.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen B2C- und B2B-Geräten laut ElektroG?

B2C-Geräte (für private Endnutzer) erfordern eine insolvenzsichere Garantie für die Entsorgungskosten, während B2B-Geräte (für gewerbliche Nutzer) ein Rücknahmekonzept und eine Glaubhaftmachung der Entsorgung benötigen. Beide müssen registriert werden, aber die Anforderungen unterscheiden sich.

Gilt das ElektroG auch für den Export in andere EU-Länder?

Nein, das ElektroG gilt ausschließlich für den deutschen Markt und regelt nur das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Elektrogeräten innerhalb Deutschlands. Wenn Sie Ihre Geräte in andere EU-Länder exportieren, müssen Sie die dortigen nationalen Gesetze beachten, die auf der WEEE-Richtlinie basieren. Verkaufen Sie Ihre Elektrogeräte aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie entsprechend des ElektroG handeln.

Können kleine Online-Händler vom ElektroG ausgenommen werden?

Nein, es gibt keine generelle Ausnahme für kleine Online-Händler im ElektroG. Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen – egal ob neu oder gebraucht, und unabhängig von der Unternehmensgröße –, gelten Sie als Inverkehrbringer, sobald Sie Geräte ohne gültige WEEE-Nummer eines Herstellers anbieten. Das bedeutet, dass Sie sich selbst bei der Stiftung EAR registrieren müssen, wenn Ihre Lieferanten nicht registriert sind. Eine Ausnahme könnte nur gelten, wenn Sie ausschließlich Geräte verkaufen, die nicht unter das ElektroG fallen.

Was gilt für den Verkauf von gebrauchten Geräten?

Sie benötigen eine WEEE-Registrierungsnummer und müssen die betreffenden, gebrauchten Elektrogeräte registrieren, wenn diese aus dem Ausland stammen. Sie gelten somit in Deutschland als Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Stammen die gebrauchten Elektrogeräte aus Deutschland, benötigen keine Sie eigene WEEE-Registrierungsnummer. Dies gilt, solange Sie die Elektrogeräte nicht unter Ihrem Namen bzw. Markennamen verkaufen.