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Lizenzierung

Das duale Ent­sor­gungs­sys­tem einfach erklärt

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Zu den gesetzlichen Zielen in Deutschland gehört die Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen. Seit 1991 sind Unternehmen, die Verpackungen an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben, dazu verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle zu Entsorgungszwecken wieder zurückzunehmen. Mit den sogenannten dualen Systemen wurde in Deutschland ein Verbund geschaffen, der Verpackungsabfälle kollektiv einsammelt. Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach, indem sie sich an diesem Verbund beteiligen. Die Sammlung anfallender Verpackungsabfälle erfolgt in der Regel endkundennah über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, Altpapiertonnen und Glascontainer. Die im dualen System gesammelten Verpackungen werden dann fachgerecht und umweltschonend entsorgt, aufbereitet und, wo immer möglich, dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt. Hersteller und sogenannte „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen haben die Wahl, bei welchem dualen System sie ihre Verpackungen lizenzieren lassen möchten.

Entsorgung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len: Wer trägt die Kosten?

Das duale Entsorgungssystem funktioniert nur, wenn die Kosten für das Sammeln, Sortieren und Verwerten der Verpackungsabfälle gedeckt sind. Dieser gesamte Prozess wird über Lizenzentgelte finanziert. Hersteller erwerben Lizenzen bei den dualen Systemen für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen. Mit dem Erwerb dieser Lizenzen, der sogenannten Verpackungslizenzierung, übergeben die Hersteller von Verpackungen ihre individuelle Rückholpflicht an die Anbieter der dualen Systeme.

Die Höhe der Lizenzentgelte richtet sich nach den anfallenden Entsorgungskosten, die sich nach der Stückzahl, dem Material und dem Gewicht der Verpackungen berechnen.

Vorgaben durch das Ver­pa­ckungs­ge­setz: Welche Ziele sollen durch das duale Ent­sor­gungs­sys­tem erreicht werden?

Im Januar 2019 trat das Verpackungsgesetz (kurz VerpackG) in Kraft. Dieses formuliert wichtige Ziele, welche die Vermeidung von Verpackungsabfällen und das Recycling von Wertstoffen beinhalten. Ein Teil dessen sind die Recyclingquoten, die erfüllt werden müssen und die zum Jahr 2019 bereits angehoben wurden. 2022 erfolgt eine weitere Anhebung.

Die Recyclingquoten schreiben folgende Ziele vor:

  • Kunststoffe: ab 2019 58,5 %; ab 2022 63 %
  • Eisenmetalle und Weißblech: ab 2019 80 %; ab 2022 90 %
  • Aluminium: ab 2019 80 %; ab 2022 90 %
  • Glas: ab 2019 80 %; ab 2022 90 %
  • Papier, Pappe, Karton: ab 2019 85 %; ab 2022 90 %
  • Verbunde bzw. Getränkekartons: ab 2019 55 %; ab 2022 80 %

Darüber hinaus wurde die Pfandpflicht auf Verpackungen für Getränke mit Molkenanteil sowie für Getränke mit Obst- und Gemüseanteil erweitert. Ab 2022 gilt diese Pfandpflicht ausnahmslos für alle PET-Flaschen und Aluminiumdosen. Darüber hinaus sind Gastronomen und Vertreiber von To-go-Verpackungen ab 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegalternativen anzubieten.

Sammlung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len über das duale System

Es gibt zwei verschiedene Wege, über die die dualen Systeme Verpackungsabfälle einsammeln: das Hol- und das Bringsystem. Das Holsystem ist die dezentrale Sammlung direkt bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern bzw. gleichgestellten Anfallstellen, wie Hotels, Krankenhäusern, Behörden und anderen Einrichtungen. Dort werden die Abfälle im Gelben Sack oder der Gelben Tonne, Altpapiertonnen und Glascontainern gesammelt und von den Entsorgungsfahrzeugen abgeholt.

Beim Bringsystem handelt es sich um den Wertstoffhof, zu dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Abfälle hinbringen können. Dieses System wird allerdings nur im kleinen Maße genutzt, da die meisten Wertstoffe bequem per Abholung eingesammelt werden können.

FACHGERECHTE ENTSORGUNG ÜBER ZENTEK

Seit 1995 ist Zentek als Entsorgungsdienstleister aktiv und als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach ISO 9001:2008 zertifiziert. Seit 2008 ist das Duale System Zentek als integriertes System des Mittelstands zugelassen. Hieran beteiligen sich neun Gesellschafter, wodurch ein bundesweites Netzwerk an Entsorgungsunternehmen und Sortieranlagen entsteht. Das ermöglicht kurze Transportwege und spart erheblich CO2 ein.

Das wichtigste Unternehmensziel ist es, Dienstleistungen im Sinne des ökologischen Ansatzes des Verpackungsgesetzes anzubieten und das Verpackungsrecycling in Deutschland weiterzuentwickeln.

SOR­TIER­AN­LAGEN UND STOFF­LI­CHE VER­WER­TUNG

Die Gesellschafter der Zentek Gruppe arbeiten eng miteinander, um die Zielvorgaben des Verpackungsgesetzes zu erreichen. Sie betreiben hoch spezialisierte Sortieranlagen, welche die Verpackungsabfälle nach ihren Materialien, ihrer Beschaffenheit und Qualität filtern. Um die Aufgaben eines dualen Systems zu erfüllen, besteht das Netzwerk der Zentek aus verschiedenen Anlagen, darunter:

  • Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe
  • Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen
  • Zwischenlager für gefährliche Abfälle
  • Sortieranlagen für Papier, Pappe und Kartonagen
  • Neutralisationsanlagen für Säuren
  • Vakuumthermische Bodenbehandlungsanlagen, Bodensanierungsanlagen
  • Kunststoffaufbereitungsanlagen, Verwertungsanlagen für (Misch-)Kunststofffolien
  • Zentrale Entsorgungsanlagen (ZEA) für flüssige Sonderabfälle
  • Holzaufbereitungsanlagen
  • Metallsortierwerke
  • Müllheizkraftwerke

Die Anlagen sortieren die gemischten Verpackungsabfälle, die aus den Haushalten und Gewerbebetrieben eingesammelt wurden. Sie werden nach Wertstoffen, wie Kunststoff, Metall und Glas, getrennt und in immer feineren Schritten sortiert.

Es werden nicht nur unterschiedliche Materialien erkannt, sondern auch unterschiedliche Arten innerhalb einer Abfallfraktion. Metalle lassen sich beispielsweise in Eisen, Aluminium und Legierungen unterscheiden, Kunststoffe können sehr gut nach ihrer Wiederverwertbarkeit sortiert werden.

Thermisch umformbare Kunststoffe können eingeschmolzen werden, um ihnen eine neue Form zu geben. Dazu müssen sie möglichst sortenrein vorliegen. Ein Beispiel für die gute Verwertbarkeit von Kunststoffen bieten PET-Flaschen, die per Pfandsystem eingesammelt werden. Verschmutzte oder stark vermischte Kunststoffe lassen sich zwar nicht sortenrein wiederaufbereiten, jedoch energetisch verwerten.

Sys­tem­be­tei­li­gungs­pflicht: Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung bei einem dualen System

Um die eigenen Verpackungen dem Kreislauf aus Sammlung, Sortierung und Verwertung zuzuführen, müssen sich Hersteller und Händler an einem dualen System beteiligen, sofern sie als „Erstinverkehrbringer“ gelten. Das bedeutet: Jeder, der in Deutschland erstmalig gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringt, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, ist systembeteiligungspflichtig.

Diese Systembeteiligung erfolgt über die Verpackungslizenzierung. Wie bereits beschrieben, gibt der Hersteller über die Lizenzierung seine Verantwortung zur Entsorgung an ein duales System ab und beteiligt sich gleichzeitig finanziell am Entsorgungsprozess. Die Verpackungslizenzierung können Hersteller bei Zentek ganz komfortabel online vornehmen.

VERPACKUNGEN EINFACH UND SCHNELL ONLINE LIZENZIEREN LASSEN

Das Duale System Zentek stellt für lizenzierungspflichtige Unternehmen eine bequeme Onlinelösung zur Verfügung. Mit der Verpackungslizenzierung über zmart können Lizenznehmer ganz einfach online ihre jährlichen Verpackungsmengen eingeben und erhalten innerhalb weniger Minuten einen Nachweis darüber. Die Mengenmeldungen erfolgen unterschieden nach den jeweiligen Materialien der in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen.

WER MUSS SICH AM DUALEN ENT­SOR­GUNGS­SYS­TEM BETEILIGEN?

An einem dualen System beteiligen müssen sich Unternehmen, die Waren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Verpackung erstmalig in Verkehr bringen. Die Kundinnen und Kunden nehmen diese Waren typischerweise mit nach Hause oder bekommen sie geliefert und entsorgen anschließend die Verpackung. Die Verpackungslizenzierung bei einem dualen System muss unbedingt vor dem Inverkehrbringen der Waren erfolgen. Andernfalls besteht in Deutschland ein Vertriebsverbot.

Ein elementarer Teil der Verpackungslizenzierung ist außerdem die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Onlineportal LUCID. Diese Registrierung muss, ebenso wie die Lizenzierung, vor dem Inverkehrbringen von Waren erfolgen. Die ZSVR dient als kontrollierende Instanz zur Einhaltung der Pflichten, die Hersteller nach Verpackungsgesetz erfüllen müssen.

Nach der Registrierung über LUCID und der Verpackungslizenzierung bei einem dualen System erfolgt schließlich die Datenmeldung, die Hersteller bei der ZSVR vornehmen müssen. Diese Meldung muss sorgfältig und termintreu erfolgen. Bei falscher, zu später oder nicht erfolgter Datenmeldung können Unternehmen abgemahnt und mitunter zur Abgabe hoher Bußgelder verurteilt werden.

Durch die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erhalten Hersteller eine individuelle Registrierungsnummer. Die getätigten Meldungen werden automatisch unter dieser Nummer abgelegt.

Folgende Meldungen müssen Sie als Hersteller abgeben:

  • Planmengenmeldung für das folgende Kalenderjahr
  • Unterjährige Mengenanpassung, falls Sie Mengen nachlizenzieren müssen
  • Jahresabschlussmeldung für jedes abgelaufene Kalenderjahr
  • Vollständigkeitserklärung, falls Sie große Verpackungsmengen in Verkehr bringen

IHRE VORTEILE BEI ZMART

Die Verpackungslizenzierung über zmart erfolgt einfach und schnell. Sie eignet sich besonders gut für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmen, die sich mit geringen Mengen beteiligen.

Über den Onlinekalkulator von zmart können Sie bequem Ihre Mengen angeben und erhalten einen Überblick über die Preise für die jährliche Lizenzierung. Schließlich wählen Sie den Vertragsbeginn aus und können Ihre Verpackungslizenzierung praktisch über das Online-Tool abschließen. Denken Sie im Anschluss unbedingt an Ihre Datenmeldung bei der ZSVR, um Ihre Lizenzierung rechtssicher abzuschließen.

Fazit zum dualen Ent­sor­gungs­sys­tem

Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle, die aus Wertstoffen bestehen, nach der Verwendung aufbereitet und wiederverwertet werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden Verpackungsabfälle in Deutschland über das duale System eingesammelt, sortiert und entweder recycelt oder fachgerecht entsorgt.

Hersteller und Händler, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Umlauf bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und ihre Verpackungen, je nach Art, am dualen System beteiligen. So wird die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung gewährleistet. Über die Lizenzierungsentgelte wird der gesamte Prozess, von der Sammlung bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern über die Sortierung bis zum Recycling, finanziert. Das duale Entsorgungssystem in Deutschland ist somit nicht einfach nur für die Abholung der Abfälle zuständig, sondern leistet auch einen entscheidenden Beitrag, um die darin enthaltenen Wertstoffe wiedergewinnen und wiederverwerten zu können.