LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle (ZSVR)

Als öffentliches, staatlich geführtes Online-Verpackungsregister wurde LUCID von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ins Leben gerufen.

Seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, hat das VerpackG das Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren, die Recyclingquoten zu steigern und die Verursacher von Verpackungsabfällen zur Rechenschaft zu ziehen.

LUCID erfüllt in diesem Kontext die Funktion einer zentralen Plattform zur Erfassung von Verpackungsdaten und zur Überwachung der gesetzlichen Vorgaben. Zu den erforderlichen Daten gehören Materialart, Menge und Verwertungsnachweise.
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Wer muss sich bei LUCID re­gis­trie­ren?

Unternehmen, die Verpackungen erstmals auf den deutschen Markt bringen, werden als Erstinverkehrbringer von Verpackungen betrachtet. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Online-Händler sowie stationäre Händler.

Dies betrifft Groß-, Mittel- als auch Kleingewerbe gleichermaßen. Die Registrierungspflicht gilt für alle Unternehmen, die verpackte Waren in den deutschen Markt bringen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind die LUCID-Registrierung, Verpackungslizenzierung und die dazugehörige Meldung von Verpackungsdaten verpflichtend.

Onlinehändler, Produzenten, Importeure, Hersteller, Groß-, Mittel-, und Kleingewerbe müssen sich bei LUCID registrieren

Welche Verpackungsart muss registriert werden?

Das VerpackG unterscheidet systembeteiligungspflichtige von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Für beide Arten gilt gleichermaßen die Pflicht, dass sie im Verpackungsregister-LUCID registriert werden müssen. Jedoch greift die Pflicht zur Verpackungslizenzierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind solche, die bei privaten Endverbrauchern anfallen und typischerweise im dualen System entsorgt werden. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die gewerblich anfallen, Exportverpackungen oder Verpackungen, die nicht über den privaten Endverbraucher in den Markt gelangen.

Nach beantragen der LUCID-NUMMER - Unternehmer verschickt verpacktes Produkt

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

  • Verkaufsverpackungen
  • Versandverpackungen
  • Umverpackungen
  • Serviceverpackungen (wenn nicht vorbeteiligt)die meist bei Endverbrauchern als Abfall anfallen

Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen

  • Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, welche nach Gebrauch nicht typischerweise bei Endverbrauchern als Abfall anfallen

Amazon, Ebay & Etsy

Für Händler, die über Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy oder Alibaba verkaufen, fallen ebenfalls unter die allgemeinen Pflichten. Neben der Registrierungspflicht und der Angabe von Verpackungsdaten kommt hier allergings noch die Plattform Verantwortung hinzu.
In einigen Fällen übernehmen Plattformen wie Amazon oder eBay bestimmte Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Verpackungen. Dennoch bleibt der direkte Verkäufer, also der Händler, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Registrierung in LUCID verantwortlich.

Was kostet die LUCID-Re­gis­trie­rung?

Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer kostenfrei. Auch die Übermittlung von Daten und alle damit verbundenen Schritte verursachen keine Gebühren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass mit der Lizenzierung von Verpackungen Kosten verbunden sind. Um einen schnellen Überblick über die Kosten der Verpackungslizenzierung zu erhalten, steht Ihnen der zmart Online-Kalkulator zur Verfügung.

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Strafen bei Nichtregistrierung

LUCID und das Verpackungsgesetz (VerpackG) sind eng miteinander verknüpft, da das Gesetz die Regelungen für Verpackungen und die Lizenzierung vorgibt. Unternehmen, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, sind zur Registrierung und Lizenzierung der Verpackung verpflichtet.

Wenn Sie sich als Inverkehrbringer von Verpackungen nicht bei LUCID registrieren, verstoßen Sie gegen das VerpackG. Somit gilt ein Verkaufsverbot der entsprechenden Verpackungen. Der Verstoß kann rechtliche Konsequenzen und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Stellt die Zentrale Stelle beispielsweise fest, dass ein Unternehmen kein oder zu wenig Verpackungsmaterial lizenziert hat, kann dies mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

Zmart rechtssichere Verpackungslizenzierung

Klein­un­ter­neh­mer und Online-Händler

Sowohl große Unternehmen als auch Kleinunternehmen, einschließlich Onlinehändler, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Kosten für *Verpackungslizenzierung: Kleinunternehmer und Online-Händler sollten sich bewusst sein, dass mit der Lizenzierung von Verpackungen Kosten verbunden sind. Diese Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Verpackungen und den Recyclingquoten. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Registrierung in LUCID, ist für Kleinunternehmer und Online-Händler von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und Geldbußen zu vermeiden.

Verpackungsgesetz Regelung Anwendungsfall Dropshipping

Österreich

In Österreich müssen Hersteller und Importeure Verpackungen lizenzieren, um Entsorgung und Recycling zu finanzieren. Das eigene System unterscheidet sich vom deutschen LUCID-Register. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die maßgebliche Regelung, und die Verpackungsregistrierung erfolgt durch Organisationen wie ARA und Interseroh Austria GmbH.

Frankreich

Hersteller und Importeure von Verpackungen in Frankreich sind dazu verpflichtet, ihre Verpackungen ebenfalls zu lizenzieren. Hier sind Organisationen CITEO und Adelphe für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung verantwortlich. Unternehmen, die Verpackungen auf den französischen Markt bringen, müssen sich bei einer dieser Organisationen registrieren.

Europäische Union

Bisher setzen EU-Länder EU-Richtlinien in nationales Recht um, was zu unterschiedlichen Regelungen führt. Die EU strebt eine Harmonisierung von Umweltstandards an, darunter die Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und das Kreislaufwirtschaftspaket. Diese legen Anforderungen an das Verpackungsmanagement und Recycling in den Mitgliedstaaten fest

Vereinigte Staaten

In den USA gibt es weder ein Verpackungsregister wie LUCID noch bundesweite Vorschriften zur Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Die Regulierung liegt in der Verantwortung der Bundesstaaten und kann stark variieren. Einige haben "Extended Producer Responsibility" (EPR)-Gesetze für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen.

FAQ LUCID-Informationen

Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde am 15. Mai 2017 als private Stiftung gegründet. Seit dem 01. Januar 2019 fungiert sie als offiziell beauftragte Behörde und untersteht der Aufsicht des Umweltbundesamts

Als wichtige Einrichtung verwaltet die Zentrale Stelle das LUCID-Verpackungsregister, das die umfassende Erfassung von Verpackungsinformationen von Herstellern, Erstinverkehrbringern und dualen Systemen ermöglicht. 

Diese zentralisierte Datenbank spielt eine Schlüsselrolle in der Überwachung und Regulierung des deutschen Verpackungssektors, wodurch Transparenz und Effizienz in der Entsorgung und beim Recycling von Verpackungsabfällen gefördert werden. 

LUCID und das EPR-System

Die Bezeichnung EPR steht für "Extended Producer Responsibility" (Erweiterte Herstellerverantwortung), und gilt in ganz Europa. 

Sie stellt ein umweltfreundliches Konzept dar, das Hersteller dazu verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte und Verpackungen zu tragen. In Deutschland fungiert LUCID als Instrument zur Umsetzung dieser EPR-Prinzipien, insbesondere im Bereich der Verpackungen. 

Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Deutschland überwacht und koordiniert die Umsetzung der Verpackungsvorschriften gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

Zu ihren Aufgaben gehört:

  • Die Sicherstellung, dass Unternehmen ihre Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen. 
  • Die ZSVR führt Schulungen gemäß § 27 Absatz 3 durch, betreut die Verpackungsdatenbank, erstellt Marktanteilsberechnungen, führt ein Sachverständigenregister und prüft Mengenstromnachweise.
  • Sie schließt Vereinbarungen zur Finanzierung von Branchenlösungen ab, informiert die Öffentlichkeit und Verpflichtete über gesetzliche Regelungen, entwickelt Prüfleitlinien und macht Ausschreibungsplattformen für duale Systeme zugänglich.

Insgesamt spielt die ZSVR eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der Verpackungsgesetzgebung.

Sie sind unsicher, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind?

Gerne helfen wir Ihnen weiter:

Über den digitalen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZVSR können Sie prüfen, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen