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VerpackG

Was ist ein Erst­in­ver­kehr­bringer?

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Ein Erstinverkehrbringer ist eine natürliche oder juristische Person, die erstmalig eine Verpackung oder einen verpackten Artikel in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt sowohl für Verpackungen, die selbst hergestellt als auch für Verpackungen, die von Dritten bezogen werden. Der Erstinverkehrbringer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG).

Verpflichtungen als Erstinverkehrbringer

Als Erstinverkehrbringer hat man eine Reihe von Verpflichtungen gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz. Dazu gehören:

  1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Erstinverkehrbringer müssen sich bei der ZSVR registrieren, um ihre Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen zu können.
  2. Meldung von Verpackungsmengen: Erstinverkehrbringer müssen jährlich ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bei der ZSVR melden. Die Meldung muss bis zum 15. Mai des Folgejahres erfolgen.
  3. Teilnahme an einem dualen System: Erstinverkehrbringer müssen sich bei einem dualen System beteiligen, das für die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zuständig ist.
  4. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtungen: Erstinverkehrbringer müssen über einen Nachweis über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem VerpackG verfügen und diesen auf Anfrage der ZSVR vorlegen können.

Welche Verpackungen sind betroffen?

Das VerpackG gilt für alle Verpackungen, die im privaten Endverbrauch anfallen und nicht vom gewerblichen Endverbraucher selbst entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen von Lebensmitteln, Kosmetika oder Elektrogeräten. Ausgenommen sind jedoch Verpackungen, die ausschließlich für den Export bestimmt sind, sowie umverpackte Produkte. Zu den privaten Endverbrauchern zählen im Sinne des Verpackungsgesetztes auch sogenannte "gleichgestellte Anfallstellen". Das sind z.B. Tankstellen, Krankenhäuser, Theater oder Behörden.

Nichteinhaltung der Verpflichtungen

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen gemäß dem VerpackG kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Im Falle einer fehlenden Registrierung oder Nichtmeldung der Verpackungsmengen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Auch die fehlende Kennzeichnung von Verpackungen oder die Nichtbeteiligung an einem dualen System kann zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.

Was ist ein duales System?

Ein duales System ist ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zugelassener privater Entsorgungsdienstleister, der für die Entsorgung von Verpackungen zuständig ist. Die Teilnahme an einem dualen System ist für Erstinverkehrbringer verpflichtend und dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Verpackungen.

Welche Vorteile bringt die Einhaltung des VerpackG?

Durch die Einhaltung des VerpackG leistet man einen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Verpackungsentsorgung. Verpackungen werden recycelt und Ressourcen geschont. Außerdem können Bußgelder vermieden werden, die bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen drohen.

Wie kann man die Einhaltung des VerpackG si­cher­stel­len?

Um die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß dem VerpackG sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen geeigneten Partner zu wählen, der bei der Umsetzung unterstützt. Dazu gehören beispielsweise Berater oder Entsorgungsdienstleister. Auch Schulungen und Seminare können helfen, das VerpackG besser zu verstehen und die Verpflichtungen korrekt umzusetzen.

[[Mehr über das VerpackG]](https://zmart.de/de/verpackungsgesetz)

Fazit

Als Erstinverkehrbringer ist man für die Einhaltung des deutschen Verpackungsgesetzes verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Registrierung, Meldung der Verpackungsmengen, Beteiligung an einem dualen System und Kennzeichnung der Verpackungen sind essentiell, um Bußgelder zu vermeiden und einen Beitrag zur nachhaltigen Verpackungsentsorgung zu leisten. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den Vorgaben des VerpackG auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Umsetzung in Anspruch zu nehmen.