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Batteriearten und -kategorien im Batteriegesetz

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Das Batteriegesetz (BattG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkus. Es basiert auf der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG, aktualisiert durch das BattG2 von 2021. Das Gesetz gilt für alle Batterien, unabhängig von Größe, Form, chemischer Zusammensetzung oder Verwendung – ob einzeln oder in Geräten verbaut (BattG § 1 Abs. 1). Ab August 2025 wird das BattG durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt.

Definitionen im Rahmen des Batteriegesetzes

  • Batterie: Quelle elektrischer Energie durch chemische Umwandlung, bestehend aus Primärzellen (nicht wiederaufladbar) oder Sekundärzellen (wiederaufladbar, Akkus).
  • Batteriesatz: Gruppe von Batterien, verbunden oder in einem Gehäuse, die der Endnutzer nicht trennen kann.
  • Primärbatterien: Nicht wiederaufladbare Batterien, z. B. Alkali-Mangan-Batterien in Fernbedienungen.
  • Sekundärbatterien (Akkus): Wiederaufladbare Batterien, z. B. Lithium-Ionen-Akkus in Smartphones.
  • Hersteller: Wer Batterien erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, inklusive Importeure.

Batteriearten nach dem BattG

Das BattG unterscheidet drei Batteriearten, definiert nach Verwendungszweck und Rücknahmepflichten. Die Einstufung folgt einer Reihenfolge: Zuerst Fahrzeugbatterie, dann Industriebatterie, zuletzt Gerätebatterie (BattG § 2 Abs. 6 Satz 2). Batterien über 1 kg gelten im Zweifel als Industriebatterien.

Fahrzeugbatterien

Fahrzeugbatterien versorgen Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen, die maschinell bewegt werden, ohne an Schienen gebunden zu sein (z. B. Autos, keine Züge). Meist handelt es sich um Blei-Säure-Batterien wie VRLA- oder AGM-Batterien.

  • Beispiele: Starterbatterien für Autos, Batterien für Beleuchtung in Fahrzeugen

Hersteller müssen Altbatterien von Händlern und Behandlungseinrichtungen kostenlos zurücknehmen (BattG § 8). Vertreiber reichen diese an Hersteller weiter, ohne eigene Sammelstellen einzurichten. Für Einzelauslieferungen gilt ein Pfand von 7,50 Euro (inkl. MwSt.), das bei Rückgabe erstattet wird (BattG § 10).

Industriebatterien

Industriebatterien dienen industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, dem Antrieb von Elektrofahrzeugen (z. B. E-Autos, E-Bikes) oder Hybridfahrzeugen. Sie sind immer wiederaufladbar, oft auf Lithium-, Blei- oder Nickel-Basis.

  • Beispiele: Akkus für E-Bikes und Pedelecs, Batterien in Elektrofahrzeugen, Akkus für unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Batterien in landwirtschaftlichen Maschinen

Hersteller müssen eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen anbieten (BattG § 8). Recyclingbetriebe melden jährliche Berichte ans Umweltbundesamt (BattG § 15 Abs. 3).

Gerätebatterien

Gerätebatterien sind gekapselte Batterien, die in der Hand gehalten werden können, inklusive Knopfzellen, auch bei gewerblicher Nutzung. Sie versorgen tragbare oder fest installierte Geräte.

  • Beispiele: Monozellen (z. B. AA-Batterien), Knopfzellen in Uhren, Akkus in Smartphones, Laptops, elektrischen Zahnbürsten, Batterien in Rauchmeldern

Hersteller müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen (BattG § 5, § 7). Händler nehmen Gerätebatterien kostenlos zurück, oft über Sammelboxen in Supermärkten oder Elektronikläden (BattG § 9). Die Mindestsammelquote beträgt 50 % (BattG § 7a).

Ausgenommen vom BattG sind:

  • Batterien für die Sicherheit Deutschlands (z. B. in militärischem Material).
  • Batterien in Ausrüstung für den Weltraum.
  • Batterien in Geräten, die vom ElektroG ausgeschlossen sind, wenn sie nur in diesen funktionieren.

Neue Batteriekategorien ab August 2025 (BattDG)

Ab August 2025 tritt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft und setzt die EU-Batterieverordnung (EU-BattV 2023/1542) um. Es führt fünf Batteriekategorien ein, die die bisherigen drei Batteriearten ablösen:

  • Gerätebatterien: Gekapselte, handliche Batterien (z. B. AA-Batterien, Akkus in Smartphones).
  • LV-Batterien: Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes, E-Scooter).
  • Starterbatterien: Für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung in Fahrzeugen (wie bisherige Fahrzeugbatterien).
  • Industriebatterien: Für industrielle oder gewerbliche Zwecke, nicht für den Antrieb von Elektrofahrzeugen.
  • Elektrofahrzeugbatterien: Für den Antrieb von Elektrofahrzeugen (z. B. E-Autos).

Gut zu Wissen: Batterietypen nach Chemie

Batterien sind wichtig für moderne Technologie, von Smartphones bis zu Elektroautos, doch ihre Entsorgung ist aufgrund von Schadstoffen wie Blei, Cadmium oder Lithium nicht einfach. Das Batteriegesetz (BattG) adressiert dies durch strenge Vorgaben für Rücknahme und Recycling, die je nach Batterieart und chemischer Zusammensetzung unterschiedlich ausfallen.

Die chemische Zusammensetzung bestimmt die Einsatzmöglichkeiten: Blei-Säure-Batterien werden vor allem in Starterbatterien für Fahrzeuge eingesetzt, während Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen, Smartphones und Laptops dominieren. Ab August 2024 dürfen Gerätebatterien maximal 0,01 % Blei enthalten, was bleibasierte Gerätebatterien praktisch verbietet und Hersteller zwingt, auf alternative Materialien umzusteigen (EU-BattV, Anhang I). Diese Regelung erleichtert das Recycling, kann jedoch die Produktionskosten erhöhen.

Fazit

Das Batteriegesetz (BattG) legt klare Regeln für die Entsorgung und das Recycling von Batterien fest, um Schadstoffe aus der Umwelt fernzuhalten und Rohstoffe wie Metalle zurückzugewinnen. Die Einteilung in Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien sorgt für eine präzise Zuordnung und bringt verschiedene Rücknahmepflichten mit sich: Gerätebatterien werden über Sammelstellen entsorgt, während Fahrzeug- und Industriebatterien über Hersteller und Verwerter zurückgenommen werden. Ab August 2025 führt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) fünf Kategorien ein, die insbesondere die Elektromobilität stärker berücksichtigen, mit LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien als neue Gruppen. Hersteller müssen sich bei der Stiftung ear registrieren, Batterien kennzeichnen und Rücknahmesysteme nutzen, während Händler kostenlose Rücknahme anbieten. Verbraucher profitieren von flächendeckenden Sammelstellen, etwa in Supermärkten oder Elektronikläden. Die EU-Batterieverordnung treibt die Nachhaltigkeit voran, mit strengeren Regeln für CO2-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und austauschbare Batterien ab 2027.