Die EPR-Nummer in EU-Ländern
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik in der Europäischen Union. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen – von der Produktion bis zur Entsorgung. Dieser Ratgeber erklärt, was die EPR-Nummer ist, wie sie in Deutschland als LUCID-Nummer umgesetzt wird und wie EPR-Registrierungen in anderen EU-Mitgliedsländern funktionieren.
Was ist die EPR-Nummer?
Die EPR-Nummer ist eine Registrierungsnummer, die Hersteller, Importeure oder Händler erhalten, wenn sie Produkte in einem EU-Land auf den Markt bringen, die unter die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fallen. EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ und verpflichtet Unternehmen, die Kosten für die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung ihrer Produkte oder Verpackungen zu tragen. Dies betrifft vor allem Produktkategorien wie Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Möbel oder Spielzeug, je nach Land.
Die EPR-Nummer dient als Nachweis, dass ein Unternehmen bei der zuständigen nationalen Behörde oder einem Recycling-System registriert ist. Sie ist besonders wichtig für Online-Händler, die auf Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen, da diese Marktplätze die Angabe der EPRbean-Nummer verlangen, um die Einhaltung der Umweltvorschriften zu überprüfen. Ohne eine gültige EPR-Nummer drohen Verkaufsverbote oder Kontosperrungen.
Die EPR basiert auf EU-Richtlinien, wie der Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) für Elektrogeräte oder der Batterierichtlinie (2006/66/EG). Jedes EU-Land setzt diese Richtlinien jedoch individuell um, weshalb die EPR-Nummer und die Registrierungsprozesse von Land zu Land unterschiedlich sind.
EPR-Nummer in Deutschland ist die LUCID-Nummer
In Deutschland ist die EPR-Nummer für Verpackungen gleichbedeutend mit der LUCID-Nummer, die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vergeben wird. Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das 2019 in Kraft trat und 2022 novelliert wurde, verpflichtet alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen – also Hersteller, Importeure oder Händler – zur Registrierung im LUCID-System. Dies gilt für Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, wie Verkaufs- oder Versandverpackungen, aber auch für gewerbliche Verpackungen seit der Novelle 2022.
Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos und erfolgt online über die ZSVR-Website. Nach der Anmeldung erhalten Sie innerhalb vonros von etwa 24 Stunden Ihre LUCID-Nummer per E-Mail. Diese Nummer besteht aus dem Länderkürzel „DE“ und einer 13-stelligen Ziffernfolge und ist im LUCID-Dashboard einsehbar. Zusätzlich zur Registrierung müssen Unternehmen eine Lizenz bei einem dualen System (z. B. Interzero oder Reclay) erwerben, um die Entsorgungskosten ihrer Verpackungen zu decken. Die LUCID-Nummer muss auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay im Verkäuferkonto hinterlegt werden, um die Einhaltung des VerpackG nachzuweisen.
Für Elektrogeräte und Batterien entspricht die EPR-Nummer in Deutschland der WEEE-Nummer (für Elektrogeräte) oder der Batt-Reg.-Nummer, die von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) vergeben werden. Diese Registrierungen sind ebenfalls verpflichtend, wenn Sie solche Produkte in Deutschland verkaufen.
EPR-Nummern in EU-Mitgliedsländern
Die EPR-Anforderungen variieren in den 27 EU-Mitgliedsländern, da jedes Land die EU-Richtlinien individuell umsetzt. Während die Grundprinzipien der EPR in allen Ländern gleich sind, unterscheiden sich die Registrierungsprozesse, zuständigen Behörden und Produktkategorien. Nachfolgend ein Überblick über die EPR-Systeme in ausgewählten EU-Ländern:
- Belgien: In Belgien regelt ein „Zusammenarbeitsabkommen bezüglich der Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen“ die Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie. Unternehmen müssen sich bei Organisationen wie Fost Plus oder Valipac für Verpackungen registrieren und eine EPR-Nummer erhalten. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei Recupel erforderlich, für Batterien bei Bebat. Es gibt keine Bagatellgrenzen, sodass auch kleine Mengen registrierungspflichtig sind. Jährliche Berichterstattung über Verpackungsmengen ist obligatorisch.
- Polen: In Polen müssen sich Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, bei der Datenbank BDO (Baza Danych o Odpadach) registrieren. Die EPR-Nummer wird nach der Registrierung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist eine Anmeldung bei einem nationalen Register erforderlich. Polen hat relativ niedrige Bagatellgrenzen, und die Berichterstattung über Verpackungsmengen erfolgt jährlich an die zuständige Behörde.
- Schweden: In Schweden müssen Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, sich bei der Naturvårdsverket (Umweltbehörde) oder einem zugelassenen Rücknahmesystem wie FTI registrieren. Die EPR-Nummer wird nach der Registrierung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei El-Kretsen erforderlich. Es gibt keine Bagatellgrenzen, und jährliche Berichte über Verpackungsmengen sind Pflicht.
- Niederlande: In den Niederlanden finanzieren Unternehmen die Verpackungsentsorgung über eine Abfallbewirtschaftungsgebühr, die an den Afvalfonds Verpakkingen gezahlt wird, wenn mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial jährlich in den Verkehr gebracht werden. Unternehmen, die erstmals Verpackungen auf den Markt bringen oder entsorgen, müssen sich registrieren und erhalten eine EPR-Nummer. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei der Stiftung OPEN erforderlich.
- Dänemark: In Dänemark müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der Dansk Producentansvar (DPA) registrieren. Die EPR-Nummer wird nach der Anmeldung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist eine Registrierung bei der DPA-System erforderlich. Es gibt Bagatellgrenzen, z. B. 500 kg für bestimmte Verpackungsmaterialien, und jährliche Berichterstattung ist erforderlich.
- Finnland: Seit dem 01.01.2024 müssen alle Unternehmen, die Verpackungen auf den finnischen Markt bringen, sich bei der Pirkanmaan ELY-Keskus oder einem Rücknahmesystem wie Rinki registrieren. Die EPR-Nummer wird nach der Registrierung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei Elker oder SER-Kierrätys erforderlich. Es gibt Schwellenwerte, z. B. einen Jahresumsatz von 1 Million Euro, ab denen die Registrierung verpflichtend ist.
- Tschechien: In Tschechien müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der EKO-KOM registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei einem zugelassenen System wie ASEKOL erforderlich. Es gibt Bagatellgrenzen, und die Berichterstattung erfolgt jährlich an die zuständige Behörde.
- Ungarn: In Ungarn gibt es Bagatellgrenzen für Verpackungsmengen, z. B. 300 kg für bestimmte Materialien. Unternehmen, die diese Grenzen überschreiten, müssen sich bei einem Rücknahmesystem wie ÖKO-Pannon registrieren und eine EPR-Nummer erhalten. Zusätzlich ist eine vierteljährliche Meldung an die Steuerbehörde erforderlich, und eine Produktabgabenpauschale wird erhoben. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei einem System wie Elektro-Coord erforderlich.
- Portugal: In Portugal müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der Sociedade Ponto Verde registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei ERP Portugal oder Amb3E erforderlich. Es gibt keine Bagatellgrenzen, und jährliche Berichte über Verpackungsmengen sind verpflichtend.
- Griechenland: In Griechenland müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der Hellenic Recycling Agency (EOAN) registrieren. Die EPR-Nummer wird nach der Anmeldung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei einem System wie Appliances Recycling erforderlich. Es gibt niedrige Bagatellgrenzen, und jährliche Berichterstattung ist Pflicht.
- Slowakei: In der Slowakei müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich im Herstellerregister beim slowakischen Umweltministerium anmelden und sich einem Rücknahmesystem wie NATUR-PACK anschließen, das die EPR-Nummer vergibt. Es gibt separate Register für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. Jährliche Meldungen über Verpackungsmengen sind erforderlich.
- Slowenien: In Slowenien regelt die Verordnung zur Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen die EPR. Unternehmen müssen sich bei einem Rücknahmesystem wie Slopak registrieren, das die EPR-Nummer vergibt, und sich im Herstellerregister anmelden. Es gibt keine Bagatellgrenzen, und jährliche Berichte sind Pflicht.
- Lettland: In Lettland müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der Latvijas Zaļais Punkts registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei einem System wie Zaļā josta erforderlich. Es gibt Bagatellgrenzen, und die Berichterstattung erfolgt jährlich.
- Litauen: In Litauen müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sich bei der VšĮ Pakuočių tvarkymo organizacija registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei der EEPA erforderlich. Es gibt Bagatellgrenzen, und jährliche Berichte sind erforderlich.
- Estland: In Estland gibt es Bagatellgrenzen, z. B. 25 kg Kunststoff oder 50 kg andere Materialien pro Quartal. Unternehmen, die diese überschreiten, müssen sich bei einer Verwertungsorganisation wie Eesti Taaskasutusorganisatsioon (ETO) registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt, und Steuern an die Steuer- und Zollbehörde EMTA zahlen. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei EES-Ringlus erforderlich.
- Malta: In Malta müssen Unternehmen, die mehr als 100 kg Verpackungsmaterial pro Jahr in den Verkehr bringen, sich bei einem Rücknahmesystem wie GreenPak oder Green MT registrieren, das eine EPR-Nummer vergibt. Unternehmen mit geringeren Mengen sind von der Registrierung befreit. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei der ERA erforderlich. Jährliche Berichte sind Pflicht.
- Zypern: In Zypern regelt das „Gesetz über Verpackungsabfälle“ die EPR für Haushalts- und Gewerbeverpackungen. Unternehmen müssen sich bei der Green Dot Cyprus registrieren, die eine EPR-Nummer vergibt. Es gibt Schwellenwerte, z. B. zwei Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr, und jährliche Berichterstattung ist erforderlich. Für Elektrogeräte ist die Registrierung bei der WEEE Cyprus erforderlich.
- Frankreich: Frankreich hat eines der strengsten EPR-Systeme in der EU. Neben Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien fallen auch Textilien, Möbel, Spielzeug, Sportartikel und Gartenprodukte unter die EPR. Unternehmen müssen sich bei Organisationen wie CITEO (für Verpackungen) oder ADEME (für andere Kategorien) registrieren und erhalten eine eindeutige „identifiant unique“ als EPR-Nummer. Diese muss in Vertragsdokumenten und auf der Website angegeben werden. Zudem ist die Kennzeichnung mit dem „Triman“-Symbol für Verpackungen verpflichtend.
- Österreich: Für Verpackungen ist die Registrierung bei einem Rücknahmesystem wie der Altstoff Recycling Austria (ARA) erforderlich. Seit 2023 müssen ausländische Unternehmen einen Bevollmächtigten in Österreich benennen. Die EPR-Nummer für Verpackungen wird vom Rücknahmesystem vergeben. Elektrogeräte und Batterien fallen unter die WEEE- und Batterierichtlinien, mit Registrierung bei der Koordinierungsstelle EAK.
- Spanien: Verpackungen müssen bei Ecoembes oder einem ähnlichen System registriert werden. Die EPR-Nummer wird nach der Anmeldung vergeben. Für Elektrogeräte und Batterien ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde (z. B. Fundación ECOLEC) notwendig. Spanien hat relativ niedrige Bagatellgrenzen, sodass auch kleine Händler registrierungspflichtig sind.
- Italien: Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich beim CONAI-System (Consorzio Nazionale Imballaggi) anmelden. Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei einem nationalen Register wie dem CDCRAEE erforderlich. Italien plant, die EPR-Anforderungen in den kommenden Jahren weiter auszubauen.
Fazit
Die EPR-Nummer ist ein wichtiger Nachweis für Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen, und stellt sicher, dass die Umweltverantwortung für die Entsorgung und das Recycling der Produkte übernommen wird. In Deutschland entspricht die EPR-Nummer für Verpackungen der LUCID-Nummer, während andere Länder wie Belgien, Polen, Schweden oder Zypern eigene Systeme und Bezeichnungen haben. Um Sanktionen wie Bußgelder oder Verkaufsverbote auf Plattformen wie Amazon zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig in den jeweiligen nationalen Registern anmelden und die EPR-Nummer hinterlegen. Eine gründliche Recherche der länderspezifischen Anforderungen und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern können Ihnen helfen, die EPR-Compliance effizient zu gewährleisten. Da die EPR-Compliance in jedem Land unterschiedlich geregelt ist, müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern verkaufen, die spezifischen Anforderungen jedes Landes prüfen. Plattformen wie das EPR-Register bieten länderübergreifende Unterstützung, indem sie nationale Registrierungen zentral verwalten und eine einheitliche EPR-Nummer mit QR-Siegel ausstellen.