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VerpackG

Die Umsetzung der EPR in Deutschland

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Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein entscheidender Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Als Hersteller oder Vertreiber in Deutschland tragen Sie die Verantwortung für Ihre Produkte, von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung. Diese Verpflichtung betrifft Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und mehr. Vom Verpackungsgesetz bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz – sie regeln, wie Prozesse zu optimieren sind und aktiv zur Schonung von Ressourcen beigetragen wird.

Was ist die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

Die EPR verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu minimieren. Dies umfasst die Rücknahme, das Recycling und die Entsorgung von Produkten und Verpackungen nach Gebrauch. In Deutschland setzt die EPR die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) um und zielt darauf ab, Abfall zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verantwortung liegt bei den Unternehmen, die Produkte oder Verpackungen in Verkehr bringen, einschließlich Importeuren und Online-Händlern.

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Geltungsbereich

Das Verpackungsgesetz (VerpackG), in Kraft seit 1. Januar 2019, regelt die Verantwortung für Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, wie Kunststoff, Papier, Glas, Metall oder Verbundmaterialien. Es betrifft alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland verkaufen, unabhängig davon, ob es sich um physische Geschäfte, Online-Shops oder Importeure handelt. Dazu zählen auch Versandverpackungen, die in privaten Haushalten entsorgt werden.

Umsetzung der EPR

Hersteller und Vertreiber müssen sich an einem dualen System beteiligen, wie dem „Grünen Punkt“ oder anderen Anbietern (z. B. Reclay, Interseroh), um die Sammlung und das Recycling von Verpackungen zu gewährleisten. Seit 2019 ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Pflicht. Die ZSVR überwacht die Einhaltung des Gesetzes, veröffentlicht Daten im LUCID-Register und sorgt für Transparenz. Unternehmen müssen Lizenzgebühren an das duale System zahlen, die sich nach Materialart und -menge richten. Das Gesetz fördert Recycling durch hohe Quoten, z. B. 63 % für Kunststoffverpackungen seit 2022.

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung im LUCID-Register der ZSVR vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen.
  • Systembeteiligung: Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System zur Finanzierung der Entsorgung.
  • Meldepflicht: Regelmäßige Meldung der Verpackungsmengen (monatlich oder jährlich) an die ZSVR und das duale System.
  • Recyclingquote: Einhaltung der vorgeschriebenen Recyclingquoten, die je nach Material variieren (z. B. 90 % für Glas, 80 % für Papier).
  • Datenprüfung: Ab 2022 müssen Unternehmen ihre gemeldeten Mengen von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten (z. B. 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Kunststoff jährlich).
  • Bußgelder: Verstöße, wie das Nicht-Registrieren oder falsche Meldungen, können mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Geltungsbereich

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten, von Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen) über Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Smartphones) bis hin zu IT-Equipment (z. B. Laptops). Es setzt die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) um und betrifft alle Unternehmen, die solche Geräte in Deutschland in Verkehr bringen.

Umsetzung der EPR

Hersteller müssen ihre Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren und Rücknahmesysteme einrichten. Sie sind für die Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Altgeräten verantwortlich. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmeprogramme von Händlern unterstützen diesen Prozess. Das ElektroG fördert die Wiederverwendung und das Recycling, um schädliche Substanzen (z. B. Blei, Quecksilber) zu minimieren und Ressourcen zurückzugewinnen. Seit 2022 gelten strengere Vorgaben für die Rücknahme von Altgeräten durch Online-Händler, die Geräte kostenfrei zurücknehmen müssen.

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung bei der Stiftung EAR mit Angabe der Gerätearten und -mengen.
  • Rücknahme: Bereitstellung von Rücknahmemöglichkeiten, z. B. durch kommunale Sammelstellen oder eigene Rücknahmeprogramme.
  • Finanzierung: Übernahme der Kosten für Sammlung, Behandlung und Recycling von Altgeräten.
  • Kennzeichnung: Geräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und einer WEEE-Nummer versehen sein.
  • Berichterstattung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gerätemengen an die Stiftung EAR.
  • Händlerpflichten: Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² oder Online-Händler mit entsprechendem Umsatz müssen Altgeräte zurücknehmen (1:1-Rücknahme).

Batteriegesetz (BattG)

Geltungsbereich

Das Batteriegesetz (BattG) regelt den Umgang mit allen Arten von Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Es setzt die EU-Richtlinie 2006/66/EG um. Ab dem 18. August 2025 wird das BattG durch die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das geplante Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt, was neue Anforderungen mit sich bringt.

Umsetzung der EPR

Hersteller und Vertreiber müssen Altbatterien kostenfrei zurücknehmen und recyceln. Sie sind verpflichtet, sich bei der Stiftung GRS Batterien oder anderen Rücknahmesystemen zu beteiligen. Das BattG legt fest, dass Endnutzer Batterien an Sammelstellen, wie Recyclinghöfen oder Rücknahmeboxen in Geschäften, zurückgeben können. Die neue EU-Batterieverordnung führt strengere Vorgaben ein, darunter einen digitalen Batteriepass, detaillierte Angaben zur chemischen Zusammensetzung und höhere Recyclingquoten (z. B. 61 % für Lithium-Ionen-Batterien bis 2031).

Pflichten

  • Registrierung: Anmeldung bei der Stiftung EAR oder einem Rücknahmesystem.
  • Rücknahme: Sicherstellung flächendeckender Rücknahmelösungen, z. B. durch Sammelstellen in Supermärkten oder Elektronikgeschäften.
  • Recycling: Finanzierung und Organisation der umweltgerechten Verwertung von Altbatterien.
  • Kennzeichnung: Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sowie Angaben zu Schadstoffen (z. B. „Pb“ für Blei) versehen sein.
  • Berichterstattung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Batteriemengen an die zuständigen Stellen.
  • Zukünftige Anforderungen: Ab 2025 müssen Hersteller zusätzliche Informationen wie CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteile dokumentieren.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Geltungsbereich

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Grundlage der deutschen Abfallwirtschaft und fördert die Kreislaufwirtschaft durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling. Es setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) um und bildet die rechtliche Grundlage für produktspezifische Regelungen wie VerpackG, ElektroG und BattG.

Umsetzung der EPR

Das KrWG verpflichtet Hersteller, ihre Produkte so zu gestalten, dass Abfall vermieden und Ressourcen wiederverwertet werden. Es führt die sogenannte Obhutspflicht ein, die Unternehmen dazu anhält, langlebige und reparierbare Produkte zu entwickeln. Das Gesetz priorisiert die stoffliche Verwertung (Recycling) gegenüber der energetischen Verwertung (Verbrennung) und legt fest, dass Hersteller Rücknahmesysteme einrichten müssen. Die Novelle von 2020 hat die Anforderungen an die Produktverantwortung verschärft, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Pflichten

  • Produktverantwortung: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie langlebig sind und Abfall minimiert wird.
  • Rücknahme: Hersteller müssen Systeme zur Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte etablieren.
  • Recyclingvorrang: Stoffliche Verwertung hat Vorrang vor anderen Entsorgungswegen.
  • Dokumentation: Unternehmen müssen Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben führen.
  • Abfallvermeidung: Maßnahmen zur Reduzierung von Abfall, z. B. durch wiederverwendbare Verpackungen.

Weitere Entwicklungen und Ausblick

Die EPR wird in Deutschland weiterentwickelt, um den Anforderungen der EU und den Zielen der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Die EU plant, bis 2025 verbindliche Regelungen für Textilien einzuführen, die Hersteller zur Rücknahme und zum Recycling von Textilien verpflichten. Diese werden in nationales Recht umgesetzt. Die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 führt bereits seit 2021 zusätzliche Pflichten für Hersteller von Einwegplastikprodukten ein, die teilweise im VerpackG integriert sind. Unternehmen sollten sich auf strengere Vorgaben vorbereiten, insbesondere durch Investitionen in nachhaltige Produktgestaltung und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie der Deutschen Recycling GmbH.

Fazit

Die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft und verpflichtet Hersteller sowie Vertreiber, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fokussiert sich auf Elektrogeräte, das Batteriegesetz (BattG) legt Pflichten für Batterien und Akkumulatoren fest, und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die übergeordnete Grundlage für nachhaltige Abfallwirtschaft. Diese Gesetze setzen klare Anforderungen an Registrierung, Rücknahme, Recycling und Dokumentation, deren Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Gleichzeitig bieten sie Unternehmen die Chance, durch nachhaltige Produktgestaltung und innovative Recyclinglösungen Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Um die Vorgaben effizient zu erfüllen, sollten Sie frühzeitig mit spezialisierten Dienstleistern zusammenarbeiten wie uns, Ihre Prozesse regelmäßig prüfen und Ihr Team schulen.