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Elektroschrott als Unternehmen richtig entsorgen

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Wer als Unternehmen Elektrogeräte in Verkehr bringt oder online vertreibt, muss die gesetzlichen Vorgaben kennen und umsetzen, um Umwelt und Ressourcen zu schützen und gleichzeitig Bußgelder zu vermeiden. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Pflichten und gibt praktische Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroschrott.

Die zunehmende Digitalisierung hat unser Leben in vielerlei Hinsicht erleichtert, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Allein 2024 werden weltweit schätzungsweise 60 Millionen Tonnen Elektroschrott entstehen, Tendenz steigend. Besonders Hersteller, Händler und Importeure stehen in der Pflicht, Elektrogeräte nach ihrem Lebenszyklus fachgerecht zurückzunehmen und zu recyceln. In Deutschland regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) diese Pflichten; auf europäischer Ebene sorgt die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) für einheitliche Rahmenbedingungen. Wer als Unternehmen Elektrogeräte in Verkehr bringt oder online vertreibt, muss die gesetzlichen Vorgaben kennen und umsetzen, um Umwelt und Ressourcen zu schützen und gleichzeitig Bußgelder zu vermeiden. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Pflichten und gibt praktische Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroschrott.

Was regelt das ElektroG und warum ist es wichtig? 

Das ElektroG ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Es legt fest, dass Hersteller und Händler Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Elektro- und Elektronikgeräte tragen. Ziel ist es, die Menge an Elektroschrott zu reduzieren, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Umweltbelastungen durch Schwermetalle und andere Schadstoffe zu minimieren. Seit 2018 gilt ein offener Anwendungsbereich; das bedeutet, dass alle Elektrogeräte unter das Gesetz fallen, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind. Unternehmen, die diese Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren und eine sogenannte WEEE-Nummer beantragen. Die Verpflichtungen gelten sowohl für stationäre Händler als auch für Onlinehändler, die über Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen. Warum ist die ordnungsgemäße Entsorgung so wichtig? Viele Elektrogeräte enthalten Schwermetalle wie Quecksilber, Blei oder Cadmium, aber auch wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer und Seltene Erden. Werden Altgeräte nicht getrennt erfasst, gehen diese Ressourcen verloren oder gelangen als Umweltgifte in Boden und Grundwasser. Durch professionelle Demontage und Recycling können bis zu 90 Prozent der Materialien wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden. Unternehmen, die ihrer Rücknahmepflicht nachkommen und ihre Geräte bei der EAR registrieren, leisten daher einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung.

Gerätekategorien nach dem ElektroG

Um Rücknahmepflichten und Verwertungsquoten zu definieren, teilt das ElektroG Elektro- und Elektronikgeräte in sechs Kategorien ein. Diese Einteilung ist für Unternehmen zentral, da sie sowohl die anzuwendenden Recyclingquoten als auch die Art der Rücknahme bestimmt.

  1. Wärmeüberträger: Dazu zählen Kühl- und Gefrierschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen und andere Geräte mit integrierten Kreisläufen, die Kühl-, Heiz- oder Entfeuchtungsmittel nutzen. Diese Geräte enthalten oft umweltgefährdende Substanzen wie Kältemittel und müssen fachgerecht entsorgt werden. Für Onlinehändler gilt die 1:1-Rücknahmepflicht, d. h. beim Verkauf eines neuen Kühlschranks muss das alte Gerät kostenlos zurückgenommen werden. 
  2. Bildschirme und Monitore: Hierzu gehören Fernseher, Computerbildschirme, Laptops, Tablets und Geräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern. Auch Smartphones können in diese Kategorie fallen, wenn sie die Größenanforderung erfüllen. Aufgrund von Schadstoffen wie Quecksilber gelten strenge Rücknahme- und Recyclingpflichten.
  3. Lampen: Alle austauschbaren Lichtquellen wie Glühlampen, LED-Leuchten, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden in diese Kategorie eingeordnet. Sie enthalten häufig Quecksilber und müssen deshalb separat gesammelt werden. Händler müssen sowohl bei Kauf eines Neugeräts (1:1) als auch ohne Neukauf (0:1) Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung anbieten.
  4.  Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung > 50 cm): Dazu gehören Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde sowie große Werkzeuge und Photovoltaikmodule. Sie unterliegen der 1:1-Rücknahmepflicht und erfordern eine Verwertungsquote von mindestens 85 %.
  5. Kleingeräte (keine Abmessung > 50 cm): Staubsauger, Mikrowellen, Toaster, Kaffeemaschinen, Haartrockner, Spielzeuge und kleine Photovoltaikmodule fallen darunter. Händler müssen sowohl 1:1- als auch 0:1-Rücknahmen anbieten; bei 0:1-Rücknahme dürfen Geräte bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf zurückgegeben werden.
  6. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (max. 50 cm): Smartphones, Tablets, Computer, Router, Drucker und GPS-Geräte gehören zu dieser Kategorie. Sie enthalten oft wertvolle Rohstoffe wie Gold und Kupfer, die durch Recycling zurückgewonnen werden können. Die 1:1- und 0:1-Rücknahmepflicht gilt analog zu den Kleingeräten.

Die Einstufung der Geräte in B2C (für private Haushalte) oder B2B (ausschließlich gewerbliche Nutzung) ist ebenfalls wichtig. B2C-Geräte erfordern eine insolvenzsichere Garantie und umfangreiche Berichtspflichten, während B2B-Geräte nur statistisch gemeldet werden müssen. Seit 2022 müssen Hersteller von B2B-Geräten jedoch ein Rücknahmekonzept vorlegen, das von der Stiftung EAR genehmigt wird.

Registrierungspflicht und WEEE-Nummer

Unternehmen, die Elektrogeräte in Deutschland verkaufen, müssen vor der erstmaligen Inverkehrbringung eine WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR durchführen. Diese Registrierung erfolgt für jede Gerätekategorie separat und erfordert detaillierte Angaben zu Marke, Gerätetyp und geplanter Stückzahl. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine WEEE-Nummer, die auf Rechnungen, Lieferscheinen und in Online-Verkaufsanzeigen ausgewiesen werden muss. Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy prüfen seit dem 1. Juli 2023, ob Verkäufer eine gültige WEEE-Nummer besitzen; sonst drohen Kontosperrungen. Die Registrierung ist Voraussetzung, um die gesetzlichen Entsorgungskosten (WEEE-Eco-Fees) abzuführen.

Die WEEE-Nummer muss zusammen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Dieses Symbol informiert Verbraucher, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Für B2C-Geräte galt diese Kennzeichnungspflicht schon lange, für B2B-Geräte seit 2023. Lagerware, die vor dem 31. Dezember 2022 produziert wurde, ist von der Nachkennzeichnung ausgenommen.

Unternehmen ohne Sitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat dürfen Elektro- und Elektronikgeräte hier nur vertreiben, wenn sie einen Bevollmächtigten benennen. Dieser autorisierte Vertreter übernimmt die Erfüllung der Pflichten aus dem ElektroG im Namen des ausländischen Unternehmens – insbesondere Registrierung, Meldungen und die Organisation der Rücknahme. Die Bestellung muss notariell beglaubigt und bei der Stiftung EAR eingereicht werden. Für Onlinehändler außerhalb Deutschlands ist die Wahl eines zuverlässigen Bevollmächtigten daher unerlässlich, um legale Vertriebswege zu sichern.

Rücknahmepflichten: 1:1- vs. 0:1-Rücknahme

Das ElektroG unterscheidet zwei Arten der Rücknahme, die für Händler (auch Onlinehändler) relevant sind:

1:1-Rücknahme: Wenn ein Kunde ein neues Gerät kauft, muss der Händler das alte, gleichartige Gerät kostenlos zurücknehmen. Beispiel: Beim Kauf einer neuen Kaffeemaschine muss der Händler die alte Kaffeemaschine annehmen. Für große Geräte wie Kühlschränke muss der Händler sogar die Abholung organisieren; ein Verweis auf öffentliche Sammelstellen reicht nicht aus.

0:1-Rücknahme: Ohne den Kauf eines neuen Geräts müssen Händler kleine Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge kostenfrei zurücknehmen. Dieses Recht gilt pro Rückgabeart für bis zu drei Geräte. Für Onlinehändler bedeutet dies, dass sie Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung anbieten oder eine kostenlose Versandoption bereitstellen müssen. Stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche (Onlinehändler: Lagerfläche) über 400 m² sind zur Rücknahme verpflichtet.

Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für Neuware, sondern auch für Großhändler, die B2B-Geräte an gewerbliche Kunden verkaufen. In der Praxis nutzen Unternehmen oft Dienstleister, die die Abholung und das Recycling übernehmen. Wichtig ist, dass die Rücknahmesysteme von der Stiftung EAR genehmigt werden und alle relevanten Dokumentationspflichten erfüllt sind.

Häufige Fehler und Risiken bei der WEEE-Registrierung

Viele Unternehmen unterschätzen den administrativen Aufwand der WEEE-Registrierung. Häufige Fehler sind:

  • Unvollständige Gerätebeschreibung: Die Registrierung erfordert genaue Angaben zu Art, Typ und Marke. Unvollständige Daten führen zu Nachfragen und Verzögerungen bei der EAR.
  • Falsche Kategoriezuordnung: Manche Händler ordnen ihre Produkte der falschen Gerätekategorie zu, z. B. werden Smart-Watches oder E-Scooter nicht eindeutig als „kleine Geräte der ITK“ oder „LV-Batteriegeräte“ klassifiziert. Dies kann zu falschen Recyclingquoten und Nachforderungen führen.
  • Nicht gemeldete Mengen: Unternehmen müssen regelmäßig über die Menge der in Verkehr gebrachten Geräte berichten. Unterlassene oder falsche Meldungen können Bußgelder bis zu 100.000 € nach sich ziehen.
  • Vergessene insolvenzsichere Garantie für B2C-Geräte: Diese Garantie stellt sicher, dass die Rücknahme auch im Insolvenzfall gewährleistet ist. Ohne Garantie verweigert die EAR die Registrierung.
  • Fehlende Kennzeichnung: Das durchgestrichene Mülltonnensymbol und die WEEE-Nummer müssen gut sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Fehlt die Kennzeichnung, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und Behörden.

Unternehmen, die international verkaufen, sollten außerdem beachten, dass die WEEE-Richtlinie in jedem EU-Land anders umgesetzt wird. Ein Gerät, das in Deutschland nicht registrierungspflichtig ist, kann in Frankreich oder Polen sehr wohl registriert werden müssen. Deshalb ist bei grenzüberschreitendem Handel die Unterstützung durch einen EPR-Full-Service sinnvoll.

Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroschrott

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein wichtiger Schritt, doch eine nachhaltige Entsorgung beginnt schon bei der Produktentwicklung und dem Geschäftsbetrieb. Die folgenden Tipps helfen Unternehmen, Elektroschrott professionell zu managen und gleichzeitig Kosten zu senken:

  1. Geräte langlebig und reparierbar gestalten: Schon während der Entwicklung sollten Hersteller auf modulare Bauweisen, leicht austauschbare Komponenten und eine dokumentierte Ersatzteilversorgung achten. Dadurch verlängert sich die Lebensdauer der Produkte, und weniger Geräte landen frühzeitig auf dem Müll.
  2. Reparaturdienstleistungen anbieten: Händler können zusammen mit Herstellern oder lokalen Fachbetrieben Reparaturservices anbieten. Kunden behalten so ihre Geräte länger; Unternehmen stärken die Kundenbindung und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie, die Reparierbarkeit fordert.
  3. Rücknahmelogistik optimieren: Für Onlinehändler empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rücknahmesystemen oder dualen Systemen. Diese organisieren die Abholung, sortieren die Geräte nach Kategorien und führen sie zertifizierten Recyclingbetrieben zu. Zmart beispielsweise bietet neben der Verpackungslizenzierung einen WEEE-Full-Service an, der Unternehmen bei der gesamten WEEE-Registrierung und Rücknahme unterstützt.
  4.  Kunden informieren: Transparente Kommunikation ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre Kunden auf die richtige Entsorgung hinweisen, z. B. durch Hinweise auf der Website oder in der Verpackung. Eine Übersicht der nächstgelegenen Sammelstellen motiviert zur Rückgabe. Zudem kann ein Rücknahmesiegel genutzt werden, das die Einhaltung der Pflichten dokumentiert.
  5. Synergien mit Verpackungslizenzierung nutzen: Wer bereits Verkaufsverpackungen über ein duales System wie Zmart lizenziert, kann oft auch Elektro- und Batteriepflichten bündeln. Eine umfassende Beratung zu VerpackG, ElektroG und BattG spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand.
  6. Regelmäßige Fortbildung: Die Rechtslage ändert sich ständig, wie die Novelle des ElektroG 2022 und die jüngste Verschärfung der Rücknahmepflicht für Onlinehändler (seit Juli 2023) zeigen. Regelmäßige Schulungen oder Webinare helfen, die Compliance sicherzustellen.

Strafen bei Verstößen

Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen oder Altgeräte nicht ordnungsgemäß zurücknehmen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Das ElektroG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für fehlende oder fehlerhafte Registrierungen vor. Darüber hinaus drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Unterlassungsklagen. Plattformbetreiber wie Amazon oder eBay können Verkäuferkonten sperren, wenn keine gültige WEEE-Nummer vorliegt. Auch Image-Schäden und Vertrauensverlust bei Kunden sind zu erwarten, wenn Umweltpflichten missachtet werden.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein mittelständischer Onlinehändler von Haushaltsgeräten versäumte die Registrierung seiner Marke bei der EAR und verkaufte mehrere hundert Staubsauger. Nachdem ein Konkurrent dies bemerkte, erfolgte eine Abmahnung. Der Händler musste nicht nur ein Bußgeld zahlen, sondern auch sämtliche Geräte zurückrufen und nachregistrieren. Die entstehenden Kosten überstiegen bei Weitem die Gebühren, die eine ordnungsgemäße Registrierung verursacht hätte.

Fazit und Ausblick

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroschrott ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung. Das ElektroG definiert klare Kategorien und Rücknahmepflichten, die jedes Unternehmen kennen muss. Durch die Registrierung bei der Stiftung EAR und die Kennzeichnung mit einer WEEE-Nummer erfüllen Hersteller und Händler ihre Verantwortung. Wer die Verpflichtungen ignoriert, riskiert hohe Bußgelder und Vertriebsbeschränkungen. Unternehmen können jedoch auch Chancen nutzen: Langlebige, reparierbare Geräte senken die Umweltbelastung und stärken die Kundenbindung; eine effiziente Rücknahmelogistik reduziert interne Aufwände. Mit dem WEEE-Full-Service von Zmart lassen sich alle Pflichten rund um das ElektroG bequem abwickeln. In Kombination mit der Verpackungslizenzierung und dem BattG-Service bietet Zmart einen ganzheitlichen Ansatz für die erweiterte Herstellerverantwortung. Damit sind kleine und mittelständische Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter. In den kommenden Jahren werden die Anforderungen an Recyclingquoten, CO₂-Fußabdrücke und Reparierbarkeit weiter steigen. Wer schon jetzt auf nachhaltige Prozesse setzt und Fachwissen aufbaut, ist für die Zukunft bestens gerüstet.