Zurück zur Beitragsübersicht
Lizenzierung

Was ist wichtig bei der Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung?

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Xing

Sind Sie Hersteller bzw. „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen? In diesem Fall müssen Sie prüfen, ob Ihre Verpackungen der Systembeteiligungspflicht unterliegen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles was Sie dazu wissen müssen und wie Sie richtig handeln.

Was ist die Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung?

Sobald ein privater Endverbraucher ein Produkt aus dessen Verpackung nimmt, fällt diese Verpackung als Abfall an. Darunter fallen beispielsweise Kartons oder Kunststoff-Verpackungen, aber auch Verpackungen aus der Lebensmittelindustrie, wie Joghurtbecher, Konservendosen und Glasflaschen. Im besten Fall entsorgen Verbraucherinnen und Verbraucher die anfallenden Verpackungsabfälle sauber getrennt in die hierfür vorgesehenen Tonnen (blau und gelb sowie Glascontainer).

Damit diese Verpackungsabfälle anschließend von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt werden, muss der Hersteller, der die ursprüngliche Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Umlauf gebracht hat, ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ leisten. Er lässt also seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren und beteiligt sich somit an der fachgerechten Entsorgung der Abfälle. Hierzu ist er durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, welches 2019 in Deutschland eingeführt wurde.

Kurzum: Die Verpackungslizenzierung sorgt dafür, dass Verpackungsabfälle, die bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern anfallen, abgeholt und fachgerecht entsorgt oder dem Recycling zugeführt werden.

Als Endverbraucherinnen und Endverbraucher gelten sowohl private Haushalte als auch gleichgestellte Anfallstellen, darunter beispielsweise Hotels, Krankenhäuser, Gastronomiebetriebe, Behörden, Alten- und Pflegeheime, Kinos, Theater, Ämter sowie gemeinnützige Organisationen.

Wer muss Ver­pa­ckung­en li­zen­zie­ren lassen?

Verantwortlich für die Verpackungslizenzierung ist laut Verpackungsgesetz der Hersteller, bzw. derjenige, der die Verpackung zum ersten Mal um ein Produkt herumverpackt und in Umlauf bringt. Hier wird auch vom „Erstinverkehrbringer“ gesprochen. Er unterliegt der sogenannten Systembeteiligungspflicht (§ 7 VerpackG) und ist darüber hinaus zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtet.

In der Regel handelt es sich hierbei nicht um den Hersteller des Verpackungsmaterials, sondern um Händler, die dieses nutzen, um ihre Waren zu schützen, weiterzugeben usw. Darunter fallen auch Online-Händler, die Produkte für den Versand zu den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in Versandkartons füllen. Sie müssen die Versandkartons sowie sämtliche Füllmaterialien lizenzieren lassen.

Einen Sonderfall bilden hierbei sogenannte Serviceverpackungen. Diese werden erst bei der Übergabe an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Ware befüllt, so zum Beispiel Pizzakartons, Brötchentüten und Menüboxen. Diese Verpackungen müssen ebenfalls lizenziert werden, jedoch nicht zwingend vom Gastronomen, der sie in Verkehr bringt. Er kann die Pflicht zur Lizenzierung an den Hersteller der Serviceverpackungen übertragen. Im besten Fall holt er sich dann einen Nachweis über das geleistete Lizenzentgelt ein.

Darüber hinaus sind auch Produkthersteller für die Verpackungslizenzierung verantwortlich. Sie müssen sowohl die Produktverpackungen als auch Umverpackungen (wie beispielsweise Trays) lizenzieren lassen, die mit der Ware an Vertriebspartner oder Verkaufsstellen ausgeliefert werden.

Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung: So funk­ti­o­niert’s!

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie als „Erstinverkehrbringer“ Schritt für Schritt Ihre Verpackungen rechtskonform lizenzieren lassen. Besonders wichtig ist dabei Schritt 1, die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

SCHRITT 1: RE­GIS­TRIE­RUNG BEI DER ZSVR

Um eine zentrale Stelle für die Registrierung, Datenmeldung und Mengenmeldung zu ermöglichen, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister das öffentliche Onlineportal LUCID geschaffen. Über dieses Portal nehmen Sie sowohl die Registrierung Ihres Unternehmens als auch sämtliche Datenmeldungen vor.

Auf der Startseite von LUCID können Sie sich registrieren, indem Sie unter dem Punkt „Hersteller“ die Registrierung starten. Dort geben Sie die Daten Ihres Unternehmens an und eine E-Mailadresse. Außerdem erstellen Sie Ihr persönliches Passwort. Direkt im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die letzten Registrierungsschritte vornehmen. Darunter geben Sie beispielsweise die Abfallarten an, die Sie zu lizenzieren haben.

Zu guter Letzt erhalten Sie eine finale E-Mail von der Zentralen Stelle Verpackungsregister, in der die individuelle Registrierungsnummer Ihres Unternehmens enthalten ist. Wenn Sie sich zukünftig über LUCID einloggen, sind Ihre Meldungen automatisch unter dieser Registrierungsnummer abgelegt. Ihre Registrierung bei der ZSVR ist somit abgeschlossen.

SCHRITT 2: VER­PA­CKUNGS­LI­ZEN­ZIE­RUNG BEI EINEM DUALEN SYSTEM

Nun können Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. In der Regel geben Sie hierfür bei einem System die Verpackungsmaterialien und Mengen an, für die Sie ein Beteiligungsentgelt leisten müssen. Außerdem das Jahr, für welches Sie lizenzieren möchten (normalerweise handelt es sich hierbei um das nächste Kalenderjahr).

Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot des angefragten dualen Systems. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, haben Sie Ihre Systembeteiligungspflicht erfüllt und die Verantwortung für die Sammlung und fachgerechte Entsorgung Ihrer Verpackungsabfälle abgegeben.

Für Kleinunternehmer und Online-Händler bietet sich die bequeme Verpackungslizenzierung über einen Onlinekalkulator an, da sie häufig nur Kleinmengen lizenzieren lassen müssen. Auf diese Weise können sie digital und im Handumdrehen Ihre Verpackungen lizenzieren und sind dennoch auf der rechtssicheren Seite.

Der Vorteil eines solchen Onlinekalkulators ist, dass sämtliche Schritte der Verpackungslizenzierung digital ausgeführt werden können. Sämtliche Dokumente, vom Lizenzvertrag bis zur Rechnung, kommen per E-Mail. Das erspart lästigen Papierkram, schont Ressourcen und leistet einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

SCHRITT 3: DA­TEN­MEL­DUNG ÜBER LUCID

Um Ihre Verpackungslizenzierung rechtssicher abzuschließen, nehmen Sie unmittelbar nach der Beteiligung an einem dualen System die Datenmeldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister vor. Hierzu sind Sie nach § 10 des Verpackungsgesetzes verpflichtet.

Loggen Sie sich im Onlineportal LUCID ein und wählen Sie den Menüpunkt „Datenmeldung“ aus. Unter „Planmengenmeldung“ melden Sie, was Sie über Ihr beteiligtes duales System lizenziert haben. Falls Sie im laufenden Kalenderjahr merken, dass Sie mehr Verpackungsmaterial in Umlauf bringen als ursprünglich geplant, können Sie dies ebenfalls nach der Lizenzierung unter dem Punkt „Unterjährige Mengenanpassung“ melden. Außerdem können Sie über LUCID Ihre Jahresabschlussmeldung durchführen.

Hersteller, die bestimmte Bagatellgrenzen an Verpackungsmaterial überschreiten, müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung einreichen. Diese muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden, welcher von der Zentralen Stelle Verpackungsregister als solcher zugelassen ist.

Nach der Verpackungslizenzierung bei einem dualen System und der Durchführung Ihrer Datenmeldung bei der ZSVR ist Ihre Lizenzierung abgeschlossen.

Kurz und knapp: Das Ver­pa­ckungs­ge­setz in Deutsch­land

Seit dem 01. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (kurz VerpackG). Es wurde eingeführt, um hierzulande die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie umzusetzen. Die zuvor geltende Verpackungsverordnung wurde dadurch abgelöst.

Durch die Umsetzung der Pflichten nach VerpackG sollen die Recyclingfähigkeit ebenso wie die Recyclingquoten lizenzierungspflichtiger Verpackungen erhöht werden. Das bedeutet, dass die von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern entsorgten Verpackungsabfälle in möglichst hohen Mengen durch Recycling wiederverwertbar gemacht werden. Langfristig sollen dadurch die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt verringert oder bestenfalls sogar ganz vermieden werden.

Mit der Einführung des Verpackungsgesetzes gab es außerdem einige Neuerungen. So wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als kontrollierende Instanz eingerichtet. Hersteller mit Systembeteiligungspflicht müssen sich dort registrieren, bevor sie Waren in Verpackungen in Umlauf bringen. Diese Registrierung kann nicht über Dritte erfolgen.

Außerdem sind Hersteller nicht nur zur Verpackungslizenzierung bei einem dualen System verpflichtet, sondern auch zur Meldung und Aktualisierung ihrer Daten bei der ZSVR. Erfolgen diese sogenannten Datenmeldungen nicht korrekt oder zu spät, kann die ZSVR Bußgelder verhängen.

Zu guter Letzt wurde durch das Verpackungsgesetz außerdem eine Steigerung der Recyclingquoten festgelegt, die seit 2019 schrittweise erfolgt.

DIE ROLLE DER DUALEN SYSTEME

Wenn Sie Hersteller bzw. „Erstinverkehrbringer“ sind und der Systembeteiligungspflicht unterliegen, sind Sie für die Entsorgung der Verpackungen verantwortlich, die Sie in Umlauf bringen. Diese Verantwortung geben Sie an ein duales System ab, indem Sie dort Ihre Verpackungen lizenzieren lassen. Die dualen Systeme organisieren in Deutschland die Sammlung der Abfälle an den Anfallstellen, die Sortierung nach einzelnen Wertstoffen, wie beispielsweise Alu, Kunststoff und Pappe, sowie die fachgerechte Entsorgung bzw. die Zuführung zum Recycling.

Darüber hinaus sind die dualen Systeme ebenfalls zur Mengenmeldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister verpflichtet. Jeder systembeteiligungspflichtige Hersteller erhält durch die Registrierung bei der ZSVR eine persönliche Registrierungsnummer, unter der seine Datenmeldungen abgelegt sind. Das beteiligte duale System gibt diese Registrierungsnummer ebenfalls an, sodass überprüft werden kann, ob die Mengen übereinstimmen.

Um bei Unternehmen die Verwendung recycelbarer Verpackungen zu fördern, sollen die dualen Systeme nach VerpackG entsprechende Anreize schaffen. So ist beispielsweise die Verpackungslizenzierung bei ökologisch vorteilhaften Verpackungen günstiger als bei Verpackungen, die nicht trennbar oder nicht recycelbar sind. Die Kalkulation der Beteiligungsentgelte richtet sich somit mittlerweile immer stärker nach ökologischen Kriterien.

Fazit: Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung für einen besseren Wert­stoff­kreis­lauf

Mit der Lizenzierung von Verpackungen erfüllen Hersteller und „Erstinverkehrbringer“ nicht nur ihre Pflichten nach Verpackungsgesetz. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kreislaufwirtschaft, denn durch die fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Verpackungen können wertwolle Ressourcen geschont werden.

Diese fachgerechte Entsorgung organisieren in Deutschland die dualen Systeme. Über die Verpackungslizenzierung beteiligen sich Hersteller und „Erstinverkehrbringer“ an einem solchen System, um die flächendeckende Rücknahme von Verpackungsabfällen zu gewährleisten. Mit den geleisteten Lizenzentgelten wird der gesamte Entsorgungsprozess, von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur Verwertung, finanziert.

Für Hersteller ist besonders wichtig, sich vor der Verpackungslizenzierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Onlineportal LUCID zu registrieren. Wer dort nicht registriert ist und keine Datenmeldungen abgibt, darf in Deutschland keine Waren vertreiben.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Verpackungslizenzierung. Der Onlinekalkulator von zmart ermöglicht Ihnen im Handumdrehen eine schnelle, unkomplizierte und digitale Verpackungslizenzierung. In wenigen Schritten haben Sie Ihre Verpackungen rechtssicher lizenziert und können sich anschließend wieder voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen.