Duales System Zentek
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FAQ

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FAQ

Allgemein

Was macht ein duales System?

In Deutschland gilt die Regelung, wer Verpackungsmaterial in Verkehr bringt, das bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen (z.B. Krankenhäuser oder Behörden) als Abfall anfällt, muss für die Entsorgung sorgen. Betroffene Unternehmen beteiligen sich deshalb an einem dualen System. Das duale System organisiert daraufhin die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmaterials.

Vereinfacht gesagt: Wir als Teil des Dualen Systems Zentek kümmern uns darum, dass Verpackungsmaterial, das Ihre Kundinnen und Kunden entsorgen, eingesammelt und verwertet wird.

Was sind gleichgestellte Anfallstellen?

Mit gleichgestellten Anfallstellen sind alle Institutionen gemeint, bei denen Verpackungsmüll anfällt, jedoch nicht aus einem privaten Haushalt. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Behörden, Hotels, Restaurants und Altenheime.

Was bedeutet das Trustedshops Gütesiegel?

Das Gütesiegel gewährleistet, dass wir eine Reihe von Standards bezüglich Seriosität, Datenschutz und Liefersicherheit erfüllen. Darüber hinaus bieten wir über Trustedshops eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Geld-zurück-Garantie.

Verpackungslizenzierung

Wer muss Verpackungen lizenzieren?

Als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer gilt das Unternehmen, welches eine Verpackung zuerst mit Ware befüllt und in dieser Kombination weiterverkauft. Lizenzierungspflichtig sind solche Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen.

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?

Es sind alle Verpackungen zu lizenzieren, die typischerweise bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen. Dazu gehört neben der Produktverpackung auch das Versandmaterial. Typische Verkaufsverpackungen, die lizenziert werden müssen, sind beispielsweise Joghurtbecher, Getränkekartons, Konservendosen und Weinflaschen.

Ab welchen Mengen muss lizenziert werden?

Es gibt keine Freimenge oder ähnliches. Egal, wie wenig Verpackungsmaterial Sie in Verkehr bringen, es muss immer lizenziert werden. Diese Regelung fällt unter die sogenannten Kleinmengen.

Zentrale Stelle Verpackungsregister / LUCID

Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die seit dem 01.01.2019 als beliehene Behörde arbeitet und dem Umweltbundesamt unterstellt ist. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überwachen. Das macht sie beispielsweise dadurch, dass sie ein öffentliches Register namens LUCID führt, in dem sich jedes Unternehmen registrieren muss, das Verpackungen in Umlauf bringt.

Wie findet die Zentrale Stelle Verpackungsregister heraus, ob ein systembeteiligungspflichtiges Unternehmen lizenziert hat?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister führt ein öffentliches Register namens LUCID. In dieses Register müssen sich dem Gesetz nach alle Unternehmen eintragen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Systembeteiligungspflichtige Unternehmen müssen dort außerdem regelmäßig melden, welche Verpackungsmengen sie bei welchem dualen System lizenziert haben. Ist ein Unternehmen dort nicht eingetragen, kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister das entweder auf eigenen Wegen herausfinden oder Konkurrenten melden ihr das Unternehmen.

Hat sich ein systembeteiligungspflichtiges Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert, aber kein Verpackungsmaterial bei einem dualen System lizenziert, bekommt sie Rückmeldung von den dualen Systemen. Diese sind verpflichtet, regelmäßig Meldung darüber abzugeben, welches Unternehmen welche Verpackungsmenge lizenziert hat. An Unternehmen, die sich der Lizenzierungspflicht entziehen, kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein Bußgeld von bis zu 200.000 € verhängen.

Woher bekomme ich die Registrierungsnumme?

Die Registrierungsnummer erhalten Sie von der Zentralen Stelle Verpackungsregister, nachdem Sie sich im Onlineportal LUCID registriert haben.

Was ist LUCID?

LUCID ist das Onlineportal der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Hier findet die Registrierung und Datenmeldung sämtlicher Unternehmen statt, die Verpackungen in Verkehr bringen. Die dualen Systeme geben über LUCID ebenfalls ihre Mengenmeldung ab.

Welche Datenmeldungen muss/kann ich im Portal LUCID abgeben?

Im Portal LUCID ist es möglich, folgende Datenmeldungen abzugeben:

  • Initiale Planmengenmeldung: Die initiale Planmengenmeldung wird immer im laufenden Kalenderjahr für das darauffolgende Kalenderjahr abgegeben. Hierbei handelt es sich praktisch um eine Schätzmenge für das nächste Jahr. Die Meldung kann bis zum 31.12. eingegeben werden.
  • Unterjährige Mengenanpassung: Die unterjährige Mengenanpassung kann sowohl für einen vergangenen als auch einen zukünftigen Zeitraum eingegeben werden. Diese Meldung müssen Sie z. B. auswählen, wenn Sie die initiale Planmengenmeldung vergessen haben oder unterjährig Verpackungsmaterial lizenzieren.
  • Jahresabschlussmeldung: Die Jahresabschlussmeldung wird für das vergangene Kalenderjahr übermittelt und enthält alle in diesem Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Diese Meldung kann bis zum 15.05. des Folgejahres abgegeben werden.
  • Nachtragsmengenmeldung: Die Nachtragsmengenmeldung kann abgegeben werden, wenn die Jahresabschlussmeldung fehlerhaft oder gar nicht abgegeben wurde.
  • Abzugsmengenmeldung: Diese Meldung können Sie abgeben, wenn Sie Verpackungsmaterial vom Kunden zurückerhalten haben, das Sie in einer vorherigen Meldung gemeldet haben und nun selbst entsorgen. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie die Ware an einen anderen Kunden weiterversenden.

Wichtig ist, dass Sie die Daten bei LUCID und dem dualen System immer gleich auf dem aktuellen Stand halten. Abweichungen werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert und nachverfolgt.

Wann muss sich ein Unternehmen in LUCID registrieren?

Die Registrierung im öffentlichen Portal LUCID muss erfolgen, bevor erstmalig mit Ware befüllte Verpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden.

Ist die Registrierung im Portal LUCID mit Kosten verbunden?

Nein. Die Registrierung Ihres Unternehmens im Onlineportal LUCID ist kostenlos.

Welche Unternehmensdaten sind in LUCID öffentlich einsehbar?

Sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen sind in LUCID die nachgenannten Daten öffentlich einsehbar:

  • Firma mit Firmensitz und Kontaktdaten
  • angemeldete Marken
  • Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
  • Anmeldedatum
  • Abmeldedatum
Wann darf eine Abmeldung aus LUCID erfolgen?

Die Abmeldung aus LUCID hat zwingend bei Geschäftsaufgabe zu erfolgen.

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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende nach §7 VerpackG.

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