In Deutschland gilt die Regelung, wer Verpackungsmaterial in Verkehr bringt, das bei privaten Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen (z.B. Krankenhäuser oder Behörden) als Abfall anfällt, muss für die Entsorgung sorgen. Damit die betroffenen Unternehmen das Verpackungsmaterial nicht selbst bei ihren Kunden abholen müssen, können sie sich einem Dualen System anschließen. Das Duales System organisiert daraufhin die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmaterials.
Vereinfacht gesagt: Ihre Kunden werfen die Verpackungsabfälle in die blaue und gelbe Tonne, sowie die Glascontainer und wir kümmern uns darum, dass Ihr Verpackungsmaterial entsorgt und verwertet wird.
Mit gleichgestellten Anfallstellen sind alle Institutionen gemeint, bei denen Verpackungsmüll anfällt, jedoch nicht aus einem privaten Haushalt. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Behörden, Hotels, Restaurants und Altenheime.
Das Gütesiegel gewährleistet, dass wir eine Reihe von Standards bezüglich Seriosität, Datenschutz und Liefersicherheit erfüllen. Darüber hinaus bieten wir über Trustedshops eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Geld-zurück-Garantie.
Als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer gilt das Unternehmen, welches eine Verkaufsverpackung zuerst mit Ware befüllt und in dieser Kombination weiterverkauft. Betroffen sind jedoch nur solche Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen. Reine B2B-Produkte sind von der Regelung ausgenommen.
Es sind alle Verpackungen zu lizenzieren, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen. Dazu gehört neben der Produktverpackung auch das Versandmaterial. Typische Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen und lizenziert werden müssen, sind beispielsweise Joghurtbecher, Getränkekartons (Tetrapak), Konservendosen und Weinflaschen.
Es gibt keine Freimenge oder ähnliches. Egal, wie wenig Verpackungsmaterial Sie in Verkehr bringen, es muss immer lizenziert werden. Diese Regelung fällt unter die sogenannten Kleinmengen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die seit dem 01.01.2019 als beliehene Behörde arbeitet und dem Umweltbundesamt unterstellt ist. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überwachen. Das macht sie beispielsweise dadurch, dass sie ein öffentliches Register namens LUCID führt, in dem sich jedes lizenzierungspflichtige Unternehmen registrieren muss.
Die Zentrale Stelle führt ein öffentliches Register namens LUCID. In dieses Register müssen sich dem Gesetz nach alle lizenzierungspflichtigen Unternehmen eintragen und regelmäßig melden, welche Verpackungsmengen sie bei welchem Dualen System lizenziert haben. Ist ein Unternehmen dort nicht eingetragen, kann die Zentrale Stelle das entweder auf eigenen Wegen herausfinden oder Konkurrenten melden ihr das Unternehmen.
Hat sich ein Unternehmen bei der Zentralen Stelle registriert, aber kein Verpackungsmaterial bei einem Dualen System lizenziert, bekommt sie Rückmeldung von den Dualen Systemen. Diese sind verpflichtet, regelmäßig Meldung darüber abzugeben, welches Unternehmen welche Verpackungsmenge lizenziert hat. An Unternehmen, die sich der Lizenzierungspflicht entziehen, kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein Bußgeld von bis zu 200.000 € verhängen.
Die Registrierungsnummer erhalten Sie von der Zentralen Stelle, nachdem Sie sich im Onlineportal LUCID registriert haben.
LUCID ist das Onlineportal der Zentralen Stelle. Hier müssen sich alle lizenzierungspflichtigen Unternehmen registrieren und regelmäßig melden, welche Verpackungsmengen sie bei welchem Dualen System lizenziert haben.
Im Portal LUCID ist es möglich, folgende Mengenmeldungen abzugeben:
Wichtig ist, dass Sie die Daten bei LUCID und dem Dualen System immer gleich auf dem aktuellen Stand halten. Abweichungen werden von der Zentralen Stelle registriert und nachverfolgt.