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Verpackungslizenz ab 59 € im Jahr

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Hinweis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende nach § 7 Verpackungsgesetz. Sie schließen einen Laufzeitvertrag ab, der 3 Monate zum Jahreswechsel kündbar ist.

Papier, Pappe, Karton
kg
Kunststoff
kg
Glas
kg
Sonstiges Material
kg
Aluminium
kg
Eisenmetall
kg
Getränkekarton
kg
Sonstige Verbundverpackungen
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Mit einer Verpackungslizenz von zmart erfüllen Sie Ihre Pflicht nach § 7 Verpackungsgesetz.

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Über die Materialien

Papier, Pappe, Karton Papier, Pappe, Karton

Papier, Pappe oder Karton werden häufig als Verpackung eingesetzt. So versenden Onlinehändler beispielsweise ihre Ware in Kartons und nutzen Papier als Füllmaterial. Auch Produzenten nutzen Kartons für Pro­dukt­ver­pack­ung­en.

Papier, Pappe, Karton
Gehört dazu
  • Wellpappe
  • Versandkartons
  • Faltschachteln
  • Papiertüten
  • Buchverpackungen
  • Karton-Versandtaschen
  • Briefumschläge
  • Quickboxen
  • Produktkartons
  • Schuhkartons
  • Versandhülsen
  • Seidenpapier
  • Umverpackungen
  • Packpapier
  • Papierkissen
  • Sizzle Pak
  • Papierpolster
  • Papierchips
  • Stopfpapier
Gehört nicht dazu
  • Händisch nicht trennbare Verbunde aus Papier und mindestens einem weiteren Material, wie Ge­tränk­e­kar­tons
Kunststoff Kunststoff

Kunststoffe werden besonders häufig in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Aber auch Onlinehändler arbeiten mit dem Material, um den sicheren Versand von Waren gewährleisten zu können.

Kunststoff
Gehört dazu
  • Becher
  • Plastikflaschen
  • Dosen
  • Folien
  • Schrumpffolie
  • Stretchfolie
  • Luftpolsterfolie
  • Folienbeutel
  • Tiegel
  • Styropor
  • Schaumstoff
  • Klebeband
  • Packband
  • Umreifungsbänder
  • Luftkissen
  • Isolierboxen
Gehört nicht dazu
  • Verpackungen mit weniger als 95 % Kunst­stoff­an­teil
Glas Glas

Sowohl buntes als auch farbloses Glas fällt in diese Kategorie. Alle möglichen Flüssigkeiten werden in Glas abgefüllt. Dabei kann es sich um ein Getränk, flüssige Kosmetikartikel (z. B. Cremes) oder Arzneimittel handeln.

Glas
Gehört dazu
  • Apothekerflaschen
  • Bügelgläser
  • Einmachgläser
  • Einwegflaschen
  • Flakons
  • Fläschchen für Arzneimittel
  • Fläschchen für Kosmetik
  • Gläser für Getränke
  • Gläser für Arzneimittel
  • Gläser für Lebensmittel
  • Obstgläser
  • Senfgläser
  • Weinflaschen
Gehört nicht dazu
  • Pfandflaschen
Sonstiges Material Sonstiges Material

Als sonstige Materialien gelten Verpackungen aus Materialien, die nicht zu den Standardklassen wie Papier, Kunststoff oder Glas gehören. Dazu zählen z. B. Holz, Kork, Keramik oder Textilien. Diese Verpackungen werden bei der Verpackungslizenzierung gesondert als „Sonstige Materialien“ erfasst.

Gehört dazu
  • Baumwolle
  • Holz
  • Holzkisten
  • Holzschachteln
  • Holzwolle
  • Jutebeutel
  • Kantenschutzleisten
  • Kautschuk
  • Keramik
  • Korken
  • Kupfer
  • Porzellan
  • Seide
  • Stoffbeutel
  • Zinn
Gehört nicht dazu
  • Kunststoffe, die biologisch abbaubar sind
  • Verpackungen aus Holzschliff oder Faserguss, wie Ei­er­kar­tons
Aluminium Aluminium

Zur Abfallfraktion Aluminium gehören Verpackungen oder Verpackungsbestandteile, die hauptsächlich aus Aluminium bestehen, zum Beispiel Folien, Schalen, Deckel oder Tuben aus Aluminium. Diese Mengen werden bei der Verpackungslizenzierung separat als „Aluminium“ erfasst.

Gehört dazu
  • Alufolien
  • Aluminiumdosen
  • Aluflaschen
  • Flaschenverschlüsse
  • Getränkedosen
  • Joghurtbecher-Platinen
  • Mono-Aluminium-Blister
  • Schokoladenfolien
  • Schraubverschlüsse
  • Spraydosen
  • Tuben
Gehört nicht dazu
  • Verpackungen mit weniger als 95 Prozent Alu­mi­ni­um­an­teil/Alu­mi­ni­um­le­gie­rung
  • Magnetische Verpackungen
Eisenmetall Eisenmetall

Zur Fraktion Eisenmetall gehören Verpackungen oder Verpackungsbestandteile, die hauptsächlich aus Stahl bzw. eisenhaltigem Metall bestehen, zum Beispiel Dosen, Deckel oder Verschlüsse aus Stahlblech. Diese Verpackungen werden bei der Verpackungslizenzierung separat als „Eisenmetall“ gemeldet.

Gehört dazu
  • Aerosoldosen
  • Bonbondosen
  • Fässer
  • Gewürzdosen
  • Hobbocks
  • Keksdosen
  • Konservendosen
  • Kronkorken
  • Metalldosen
  • Schraubdeckel
Gehört nicht dazu
  • Aluschalen
  • Alufolie
  • Joghurtdeckel aus Aluminium
  • Verpackungen aus Weißblech-Verbund oder Metall-Kunststoff-Verbund
  • Kunststoffverpackungen mit metallisierter Beschichtung
  • Chipstüten mit metallisierter Innenschicht
Getränkekarton Getränkekarton

Zur Fraktion Getränkekartonverpackungen gehören typische Getränkekartons, zum Beispiel für Milch, Saft oder pflanzliche Drinks. Diese Verpackungen bestehen meist aus Karton, Kunststoff und teilweise Aluminium und werden bei der Verpackungslizenzierung separat als „Getränkekartonverpackungen“ gemeldet.

Gehört dazu
  • Eisteekartons
  • Milchkartons
  • Saftkartons
  • Suppenkartons
  • Mineralwasserkartons
Sonstige Verbundverpackungen Sonstige Verbundverpackungen

Zur Fraktion sonstige Verbundverpackungen gehören Verpackungen aus mehreren fest verbundenen Materialien, die nicht den Getränkekartons zugeordnet werden können. Typisch sind Verpackungen, die zum Beispiel aus Kunststoff und Aluminium oder aus Papier, Kunststoff und weiteren Materialschichten bestehen. Diese Verpackungen werden bei der Verpackungslizenzierung separat als „sonstige Verbundverpackungen“ gemeldet.

Gehört dazu
  • Kunststoffbeschichtete Kartonverpackungen
  • Luftpolstertaschen
  • Luftpolsterumschläge
  • Vakuumverpackungen für Kaffee
  • Versandtaschen mit Polsterung
  • Zementsäcke
Gehört nicht dazu
  • Getränkekartonverpackungen

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Gründe die für uns sprechen

Unser Qualitätsversprechen

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Key-Facts zur Verpackungslizenz

  1. Eine Verpackungslizenz ist für alle Unternehmen erforderlich, die b2c Verpackungsmaterial in Deutschland erstmals in Verkehr bringen.

  2. Die Verpackungslizenz deckt die Kosten der Entsorgung und des Recyclings des Verpackungsmaterials.

  3. Neben dem Erwerb der Verpackungslizenz ist eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Portal LUCID notwendig.

  4. Neben der Registrierung bei LUCID müssen bei LUCID regelmäßig Mengenmeldungen abgegeben werden.

  5. Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes kann Unternehmen bis zu 200.000 € Kosten und ein Verkaufsverbot nach sich ziehen.

Was ist eine Verpackungslizenz?

Die Verpackungslizenz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an einem dualen System und die Bezahlung der Entsorgungskosten für Verkaufsverpackungen. In Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung: Wer als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, ist verpflichtet, sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen. Unternehmen müssen also in Verkehr gebrachte Verpackung, die beim Endverbraucher landet, lizenzieren.
Die von Ihnen entrichteten Gebühren für die Verpackungslizenzierung fließen in ein duales System, das für eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung sorgt. In jeder Region übernehmen kommunale Entsorgungsunternehmen die Sammlung der Verpackungen über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die Altpapiersammlung.
Nach der Sammlung gelangen die Verpackungen in moderne Sortieranlagen, in denen sie nach Materialart und Recyclingfähigkeit getrennt und aufbereitet werden. Anschließend werden die wiederverwertbaren Materialien dem Recyclingprozess zugeführt, um sie in neuen Produkten erneut nutzbar zu machen.

Wer braucht eine Verpackungslizenz?

Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind alle Unternehmen verpflichtet, jede Verpackung zu lizenzieren, die sie erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dies betrifft Hersteller, Importeure, Online-Händler sowie stationäre Händler gleichermaßen. Die Registrierung erfolgt über das LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach erfolgreicher Anmeldung ist eine Beteiligung an einem dualen System erforderlich, um die fachgerechte Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu gewährleisten.
Im VerpackG werden systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen unterschieden. In beiden Fällen gilt gleichermaßen die Pflicht, dass sie im Verpackungsregister-LUCID zu registrieren sind. Jedoch greift die Pflicht zur Verpackungslizenzierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen und im dualen System entsorgt werden. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die gewerblich anfallen, Exportverpackungen oder Verpackungen, die nicht über den privaten Endverbraucher in den Markt gelangen.

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Wir beraten Sie gerne

Schreiben Sie uns: kundenservice@zmart.de

Rufen Sie uns an: +49 2203 8987-700

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Mo-Do 9:00-17:00 Uhr

Fr 9:00-14:30 Uhr
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Verpackungslizenz beantragen: So funktioniert es

Der Prozess, eine Verpackungslizenz zu erwerben, ist einfacher als gedacht und kann schnell online erledigt werden:

  • Registrierung im LUCID-Portal: Um Verpackungen zu lizenzieren, ist zunächst die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal erforderlich. Dabei geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und erhalten eine individuelle LUCID-Registrierungsnummer.

  • Lizenzierung mit einem dualen System: Nach der erfolgreichen Registrierung bei LUCID muss das Verpackungsmaterial lizenziert werden. Hierbei melden Sie die Art und Menge Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen und zahlen entsprechende Gebühren. Bei zmart.de bieten wir einen einfachen Online-Kalkulator sowie die Lizenzierung von Verpackungen an.

  • Datenmeldung im LUCID-Portal: Abschließend müssen Sie die lizenzierten Verpackungsmengen im LUCID-Portal der ZSVR melden. Diese Meldung stellt sicher, dass Ihre Verpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz vollständig erfüllt sind. Die gemeldeten Mengen müssen mit den zuvor beim dualen System angegebenen übereinstimmen.

Verpackungslizenz für Kleingewerbe?

Die Pflicht für eine Verpackungslizenz gilt auch für Kleingewerbe, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Das VerpackG sieht keine Untergrenze vor und verpflichtet ebenfalls kleine Unternehmen, ihre Verpackungen zu lizenzieren. Darüber hinaus müssen sich auch kleine Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal registrieren und ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen – unabhängig von der Menge der verwendeten Verpackungen. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen ordnungsgemäß erfolgen.
Um die Verpackungslizenz für Kleinunternehmer so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten, bietet zmart.de eine schnelle und einfache Online-Lösung an. Eine Verpackungslizenz gibt es bei uns ab nur 59 € pro Jahr. So können Kleinstmengen günstig bei uns lizenziert werden.

Vorteile der Online-Lizenzierung

  1. Verzicht auf lästigen Papierkram, alle Dokumente per E-Mail

  2. Zeitersparnis durch Nutzung unseres Services

  3. Online-Prozess ohne Telefonate, bei Fragen steht Kundenservice zur Verfügung

  4. Eigenständige Kalkulation der Preise, kein Warten auf Angebote

  5. Minimaler administrativer Aufwand für mehr Zeitersparnis und weniger Stress

  6. Rechtssichere Lizenzierung von Kleinmengen erfüllt Systembeteiligungspflicht

"Auf zmart.de geht die Lizenzierung kinderleicht. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem erstklassigem Kundenservice."