PPWR-Bevollmächtigter: Was Unternehmen ab August 2026 wissen müssen
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU Verpackungsverordnung PPWR in allen EU Staaten direkt. Unternehmen außerhalb der EU brauchen dann in vielen Fällen einen PPWR Bevollmächtigten, wenn sie Verpackungen oder verpackte Waren in der EU verkaufen. Das betrifft zum Beispiel Hersteller, Händler und Online Shops aus der Schweiz, den USA, China oder Großbritannien. Auch Unternehmen mit Sitz in der EU bekommen durch die PPWR neue Pflichten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was
Was ist die PPWR und warum betrifft sie Unternehmen?
Die PPWR ist eine EU Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige EU Verpackungsrichtlinie und gilt direkt in allen 27 EU Mitgliedstaaten. Die einzelnen Länder müssen sie nicht erst in nationales Recht umsetzen.
Deutschland ergänzt die PPWR durch das neue Verpackungsdurchführungsgesetz. Es regelt Punkte, bei denen die EU den Mitgliedstaaten eigenen Spielraum lässt.
Das Ziel der PPWR ist klar. In der EU soll weniger Verpackungsmüll entstehen. Verpackungen sollen sich besser recyceln lassen und mehr recyceltes Material enthalten.
Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen. Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen in der EU erstmals bereitstellen. Dazu gehören Hersteller, Importeure und Händler. Die PPWR gilt nicht nur für Verkaufsverpackungen. Auch Umverpackungen, Transportverpackungen und Serviceverpackungen fallen darunter.
Was ist ein PPWR-Bevollmächtigter?
Ein PPWR-Bevollmächtigter ist eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Ein Unternehmen außerhalb der EU beauftragt diesen Bevollmächtigten schriftlich. Der Bevollmächtigte übernimmt dann bestimmte Pflichten nach der PPWR in der EU.
Vielleicht kennen Sie dieses Prinzip schon aus dem Elektrogesetz oder aus dem Batterierecht. Wer Produkte aus einem Drittstaat in der EU anbietet, braucht oft eine verantwortliche Stelle in der EU. Diese Stelle ist Ansprechpartner für Behörden und Register.
Ein PPWR-Bevollmächtigter übernimmt je nach Beauftragung zum Beispiel diese Aufgaben.
Registrierung bei der zuständigen nationalen Behörde
Prüfung und Organisation der PPWR Pflichten
Erstellung und Aufbewahrung der PPWR Konformitätserklärung
Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden
Meldung der Verpackungsmengen
Wen trifft die Pflicht?
Die Pflicht betrifft Unternehmen, wenn alle folgenden Punkte zutreffen.
Das Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der EU.
Das Unternehmen bringt Verpackungen oder verpackte Waren erstmals auf den EU Markt.
Das Unternehmen hat keine Niederlassung in der EU, die diese Pflichten übernimmt.
Typische Beispiele sind diese Fälle.
Ein Hersteller aus den USA liefert verpackte Produkte direkt an Händler oder Endkunden in der EU.
Ein Online Händler aus China verkauft über Marktplätze an Kunden in der EU.
Ein Schweizer Unternehmen exportiert Waren in EU Länder.
Unternehmen mit Sitz in der EU brauchen keinen PPWR Bevollmächtigten. Sie sind selbst verantwortlich. Das gilt auch für Importeure in der EU, wenn sie Waren von Herstellern außerhalb der EU einführen und dadurch selbst als Inverkehrbringer gelten.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten praktischen Pflichten gelten ab dem 12. August 2026. Dazu gehört auch die Pflicht, einen PPWR-Bevollmächtigten zu benennen.
Ab diesem Datum dürfen betroffene Unternehmen außerhalb der EU ohne Bevollmächtigten keine Verpackungen mehr auf dem EU Markt in Verkehr bringen.
Diese Fristen sollten Sie kennen.
12. August 2026. Die Pflicht zum PPWR Bevollmächtigten und zur Konformitätserklärung gilt.
Ab 2030. Mindestanforderungen an den Recyclatanteil werden verbindlich.
Ab 2030. Strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit gelten.
Ab 2040. Weitere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Mehrwegquoten folgen.
Warten Sie damit nicht bis kurz vor Ablauf der Frist. Die Auswahl eines geeigneten Bevollmächtigten, die Konformitätserklärung und die Registrierung brauchen Zeit. Starten Sie spätestens im ersten Quartal 2026.
So erfüllen Nicht EU Unternehmen die Pflicht
Schritt 1. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind
Klären Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen Verpackungen erstmals auf dem EU Markt bereitstellt. Wenn Sie direkt an Kunden oder Händler in der EU liefern, sind Sie in der Regel betroffen.
Schritt 2. Wählen Sie einen Bevollmächtigten aus
Der Bevollmächtigte muss in der EU sitzen. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Legen Sie klar fest, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernimmt. Achten Sie darauf, dass er sich mit Verpackungsrecht und Behördenprozessen auskennt.
Schritt 3. Bereiten Sie die Registrierung und die Konformitätserklärung vor
Der Bevollmächtigte registriert Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde. Außerdem muss eine PPWR-Konformitätserklärung vorliegen. Sie bestätigt, dass Ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Mindestrecyclatanteile.
Schritt 4. Organisieren Sie laufende Pflichten
Nach der ersten Registrierung ist die Arbeit nicht erledigt. Sie müssen Mengen melden, Unterlagen aktuell halten und Änderungen an Verpackungen dokumentieren. Wenn Behörden Fragen stellen, muss der Bevollmächtigte reagieren können.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
In der Praxis passieren oft dieselben Fehler.
Zu spät starten. Wer erst kurz vor dem 12. August 2026 sucht, findet womöglich nicht rechtzeitig einen geeigneten Bevollmächtigten.
Unklare Vollmacht erteilen. Wenn die Aufgaben nicht eindeutig geregelt sind, kann der Bevollmächtigte nicht sicher handeln.
Konformitätserklärung vergessen. Die Bevollmächtigung allein reicht nicht. Sie müssen dokumentieren, dass Ihre Verpackungen die PPWR Anforderungen erfüllen.
Verpackungslizenz verwechseln. Die PPWR-Bevollmächtigung ersetzt nicht die Systembeteiligung nach dem deutschen Verpackungsgesetz. Beide Pflichten bestehen nebeneinander.
Produktänderungen nicht melden. Wenn sich Verpackungen ändern, müssen Sie die Konformitätserklärung prüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Häufige Fragen zum PPWR-Bevollmächtigten
Müssen EU Unternehmen einen PPWR-Bevollmächtigten benennen?
Nein. Die Pflicht gilt für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Unternehmen in der EU erfüllen ihre PPWR-Pflichten selbst.
Kann ein Bevollmächtigter mehrere Unternehmen vertreten?
Ja. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Unternehmen vertreten, wenn er genug Kapazität und Fachwissen hat. Jede Beauftragung muss separat und schriftlich erfolgen.
Was passiert ohne Bevollmächtigten?
Betroffene Unternehmen dürfen ab dem 12. August 2026 keine Verpackungen mehr auf dem EU Markt in Verkehr bringen. Behörden können Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Bußgelder verhängen oder Produkte vom Markt nehmen.
Ist der PPWR-Bevollmächtigte dasselbe wie ein Bevollmächtigter nach ElektroG oder BattDG?
Nein. Das Prinzip ist ähnlich, aber es sind getrennte Pflichten nach unterschiedlichen Gesetzen. Ein Dienstleister kann mehrere Rollen übernehmen, wenn er die jeweiligen Leistungen anbietet und korrekt beauftragt wird.
Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja, grundsätzlich schon. Für einzelne Anforderungen gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Die Pflicht zum Bevollmächtigten kann aber trotzdem greifen, sobald ein Unternehmen Verpackungen auf dem EU Markt in Verkehr bringt.
Muss der Bevollmächtigte im wichtigsten Verkaufsland sitzen?
Nicht zwingend. Der Bevollmächtigte kann in jedem EU Mitgliedstaat sitzen. Sinnvoll ist aber, dass er die Anforderungen in den Ländern kennt, in denen Sie hauptsächlich verkaufen.
Fazit. Jetzt vorbereiten
Ab dem 12. August 2026 brauchen viele Unternehmen außerhalb der EU einen PPWR-Bevollmächtigten. Ohne diese benannte Stelle dürfen sie betroffene Verpackungen nicht mehr auf dem EU Markt in Verkehr bringen.
Prüfen Sie jetzt diese Punkte.
Sind Sie Inverkehrbringer im Sinne der PPWR.
Brauchen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU.
Sind Ihre Verpackungen PPWR konform.
Liegt eine Konformitätserklärung vor.
Sind Registrierung und Mengenmeldungen organisiert.
Wichtig bleibt. Die PPWR-Bevollmächtigung ersetzt nicht die Verpackungslizenzierung nach dem deutschen Verpackungsgesetz. Beide Pflichten müssen Sie getrennt prüfen und erfüllen.
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Rechtlicher Hinweis. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Prüfen Sie im Einzelfall die aktuell gültigen Vorschriften oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsberater.
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