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PPWR Leerraumquote: Was B2B-Unternehmen bei Versandverpackungen beachten sollten

Die PPWR Leerraumquote wird für viele B2B-Unternehmen zu einem praktischen Verpackungsthema. Es geht nicht nur um neue Symbole oder Nachhaltigkeitsziele, sondern um eine einfache Frage im Versandalltag: Wie viel Luft steckt in einer Verpackung? Wer Produkte in Umverpackungen, Transportverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen versendet, sollte seine Kartongrößen, Füllmaterialien und Packprozesse frühzeitig prüfen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR, (Packaging and Packaging Waste Regulation), gilt als Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und soll überwiegend ab dem 12. August 2026 angewendet werden.

Was bedeutet die PPWR Leerraumquote?

Die PPWR Leerraumquote beschreibt den Anteil ungenutzten Raums in bestimmten Verpackungen. Gemeint ist vereinfacht: Der verfügbare Innenraum einer Verpackung soll nicht deutlich größer sein als für das verpackte Produkt notwendig.

Betroffen sind vor allem:

  • Umverpackungen: Verpackungen, die mehrere Verkaufseinheiten zusammenfassen.

  • Transportverpackungen: Verpackungen, die Waren beim Transport schützen und die Handhabung erleichtern.

  • E-Commerce-Verpackungen: Versandverpackungen für den Onlinehandel oder Direktversand.

Wichtig ist: Füllmaterial wie Papier, Luftpolster, Polstermaterial oder ähnliche Stoffe löst das Problem nicht automatisch. In vielen Auslegungen wird solches Material weiterhin dem Leerraum zugerechnet, weil es nicht das eigentliche Produktvolumen darstellt. Unternehmen sollten daher nicht nur das Füllmaterial austauschen, sondern prüfen, ob die Verpackung selbst besser zum Produkt passt.

Warum wird Leerraum in Verpackungen reguliert?

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Verpackungen besser recyclingfähig zu machen und Ressourcen effizienter einzusetzen. Zu große Versandkartons verursachen gleich mehrere Probleme:

  1. Es wird mehr Verpackungsmaterial verbraucht als nötig.

  2. Es wird mehr Füllmaterial eingesetzt.

  3. Im Transport wird Volumen verschwendet.

  4. Lager- und Versandkosten können steigen.

  5. Die Umweltbelastung kann durch unnötige Transporteffizienzverluste wachsen.

Für Unternehmen ist das Thema deshalb nicht nur rechtlich relevant. Eine bessere Verpackungsgröße kann auch Prozesse verbessern, Materialkosten senken und Reklamationen reduzieren, wenn Produkte weiterhin sicher geschützt sind.

Rechtlicher Rahmen: Was gilt nach der PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Anders als eine Richtlinie muss sie grundsätzlich nicht erst vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission beschreibt die Verordnung als Nachfolgeregelung der bisherigen Verpackungsrichtlinie; sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.

Für die Leerraumquote ist insbesondere die Vorgabe relevant, dass bei gruppierten Verpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen ein maximales Leerraumverhältnis von 50 Prozent vorgesehen ist. Nach veröffentlichten Zusammenfassungen zu Artikel 24 soll diese Grenze spätestens ab dem in der Vorschrift genannten Zeitpunkt gelten; teils wird der 1. Januar 2030 beziehungsweise ein an Durchführungsrechtsakte geknüpfter späterer Zeitpunkt genannt. Unternehmen sollten daher nicht bis kurz vor 2030 warten, sondern bereits ab 2026 ihre Verpackungsdaten, Packprozesse und Lieferanteninformationen aufbauen.

Daneben bleibt wichtig: Die PPWR Leerraumquote ersetzt nicht die bestehenden Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz. Wer systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen in Deutschland erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss weiterhin Registrierung, Verpackungslizenz und Datenmeldungen prüfen. Die Leerraumquote betrifft die Ausgestaltung bestimmter Verpackungen; die Verpackungslizenz betrifft die Beteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen an einem dualen System.

Wer ist im B2B-Bereich betroffen?

Betroffen sein können alle Unternehmen, die Verpackungen gewerblich befüllen, nutzen oder in Verkehr bringen. Für zmart-Kunden sind besonders diese Gruppen relevant:

  • Onlinehändler, die Waren an Unternehmen oder private Endkunden versenden.

  • Hersteller, die Produkte in Kartons, Umverpackungen oder Versandsets ausliefern.

  • Importeure, die verpackte Ware in die EU oder nach Deutschland bringen.

  • Großhändler mit eigenem Versandlager.

  • Fulfillment-Dienstleister, wenn sie Verpackungen im Auftrag befüllen.

  • Markeninhaber, die Verpackungsvorgaben für Lieferanten definieren.

Der genaue Pflichtenumfang hängt von der Rolle im Einzelfall ab. Ein Unternehmen kann etwa Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Fulfillment-Partner sein. Deshalb sollte nicht nur die Rechtsabteilung prüfen, sondern auch Einkauf, Logistik, Produktmanagement und Verpackungsentwicklung einbezogen werden.

So berechnen Sie die Leerraumquote praktisch

Die genaue Methode kann durch weitere EU-Vorgaben konkretisiert werden. Für die interne Vorbereitung hilft aber bereits ein pragmatischer Ansatz:

Leerraumquote = ungenutztes Verpackungsvolumen / gesamtes Innenvolumen der Verpackung x 100

Ein einfaches Beispiel:

  • Innenvolumen des Versandkartons: 10.000 cm³

  • Volumen des Produkts einschließlich notwendiger produktnaher Schutzbestandteile: 6.000 cm³

  • Ungenutzter Raum: 4.000 cm³

  • Leerraumquote: 40 Prozent

Dieses Beispiel wäre nach der 50-Prozent-Logik zunächst unkritischer als ein Karton, der zu 70 Prozent aus Luft und Füllmaterial besteht. Trotzdem gilt: Die Rechnung ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Sie hilft aber, auffällige Verpackungen zu erkennen.

Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt zur PPWR-Vorbereitung

1. Verpackungsinventar erstellen

Starten Sie mit einer Liste aller regelmäßig verwendeten Versand-, Um- und Transportverpackungen. Erfassen Sie mindestens:

  • Verpackungsart

  • Innenmaße

  • Material

  • Lieferant

  • typische Produkte oder Produktgruppen

  • Füllmaterial

  • Versandweg

  • jährliche Mengen

Diese Übersicht ist die Grundlage für jede weitere Prüfung.

2. Produkt-Verpackungs-Kombinationen prüfen

Viele Unternehmen haben nicht zu viele Verpackungen, sondern zu wenige passende Größen. Das führt dazu, dass kleine Produkte regelmäßig in zu großen Kartons versendet werden. Prüfen Sie deshalb nicht nur einzelne Kartons, sondern die häufigsten Kombinationen aus Produkt und Verpackung.

3. Auffällige Verpackungen priorisieren

Konzentrieren Sie sich zuerst auf Verpackungen mit hohem Versandvolumen oder offensichtlich viel Leerraum. Gerade Top-Seller, Ersatzteile, Zubehörartikel und kleine Produkte in Standardkartons bieten häufig schnelle Verbesserungsmöglichkeiten.

4. Kartonagen und Packlogik optimieren

Mögliche Maßnahmen sind:

  • zusätzliche Kartongrößen einführen

  • variable Höhenrillungen nutzen

  • Versandtaschen oder passgenaue Wellpappverpackungen prüfen

  • automatische Kartonaufrichter oder Zuschnittsysteme bewerten

  • Produktbündel sinnvoller zusammenstellen

  • Packanweisungen im Lager aktualisieren

Wichtig ist der Ausgleich zwischen Verpackungsminimierung und Produktschutz. Eine kleinere Verpackung darf nicht dazu führen, dass mehr Ware beschädigt wird.

5. Lieferanten einbinden

Fragen Sie Lieferanten nach technischen Daten, Materialzusammensetzung und Verpackungsmaßen. Wenn Sie Eigenmarken oder individuell entwickelte Verpackungen nutzen, sollten Sie PPWR-Anforderungen künftig in Lastenheften, Einkaufsbedingungen und Verpackungsspezifikationen berücksichtigen.

6. Dokumentation aufbauen

Halten Sie fest, welche Verpackungen geprüft wurden, welche Annahmen verwendet wurden und welche Maßnahmen geplant sind. Diese Dokumentation kann später helfen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und interne Verantwortlichkeiten zu klären.

Typische Fehler bei der PPWR Leerraumquote

Fehler 1: Nur das Füllmaterial austauschen

Papier statt Kunststoff wirkt auf den ersten Blick nachhaltiger. Für die Leerraumquote kann aber weiterhin entscheidend sein, ob der Karton zu groß ist. Wer nur Füllmaterial ersetzt, löst das Größenproblem möglicherweise nicht.

Fehler 2: Verpackungslizenz und PPWR verwechseln

Die Verpackungslizenz ist Teil der Systembeteiligungspflicht nach deutschem Verpackungsrecht. Die PPWR Leerraumquote betrifft dagegen die Gestaltung und Befüllung bestimmter Verpackungen. Beide Themen können dasselbe Unternehmen betreffen, sind aber nicht identisch.

Fehler 3: Nur B2C-Versand betrachten

Auch B2B-Unternehmen können betroffen sein, etwa bei Transportverpackungen, Ersatzteilversand, Musterlieferungen oder E-Commerce-Verpackungen für Geschäftskunden.

Fehler 4: Zu spät mit Daten beginnen

Wer erst kurz vor dem Pflichttermin Maße, Volumen, Lieferantenangaben und Packprozesse sammelt, gerät schnell unter Zeitdruck. Sinnvoll ist ein früher Datenaufbau ab 2026.

< class="base--title ">PPWR Leerraumquote: Was B2B-Unternehmen bei Versandverpackungen beachten sollten

Fazit: Jetzt Verpackungsdaten ordnen und Packprozesse prüfen

Die PPWR Leerraumquote macht Verpackungsgröße zu einem Compliance-Thema. Für B2B-Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Verpackungsdaten zu erfassen, große Leerräume zu identifizieren und Packprozesse schrittweise anzupassen. Wer früh beginnt, kann rechtliche Anforderungen besser vorbereiten und zugleich Material, Lagerplatz und Versandvolumen reduzieren.

Wenn Sie neben der PPWR-Vorbereitung auch Ihre bestehenden Pflichten in Deutschland prüfen möchten, unterstützen die zmart-Services bei der Verpackungslizenzierung, PPWR-Beratung, Entsorgung von Transportverpackungen, zum ElektroG/WEEE-Full-Service und Batterie-Entsorgung.

FAQ zur PPWR Leerraumquote

Was ist die PPWR Leerraumquote?

Die PPWR Leerraumquote beschreibt den Anteil des ungenutzten Raums in bestimmten Verpackungen. Sie soll verhindern, dass Verpackungen deutlich größer sind als notwendig.

Gilt die 50-Prozent-Grenze schon ab 2026?

Die PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Für die konkrete 50-Prozent-Leerraumgrenze werden in öffentlichen Zusammenfassungen spätere Anwendungszeitpunkte, insbesondere 2030 beziehungsweise eine Anknüpfung an Durchführungsrechtsakte, genannt【call_rr4KXqT4PKJFH1P2DjPrmm4n-1】. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig vorbereiten und die weitere Konkretisierung beobachten.

Zählt Füllmaterial als Produktvolumen?

Nach gängigen Auslegungen zählt Füllmaterial wie Papier, Luftpolster oder anderes Polstermaterial nicht einfach als Produktvolumen, sondern kann weiterhin als Leerraum relevant sein【call_rr4KXqT4PKJFH1P2DjPrmm4n-9】. Entscheidend ist daher die passende Verpackungsgröße.

Betrifft die PPWR Leerraumquote auch Transportverpackungen?

Ja, die Vorgaben zur Begrenzung von Leerraum werden für gruppierte Verpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen beschrieben【call_rr4KXqT4PKJFH1P2DjPrmm4n-1】.

Ersetzt die PPWR Leerraumquote die Verpackungslizenz?

Nein. Die Verpackungslizenz betrifft die Beteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen an einem dualen System in Deutschland. Die PPWR Leerraumquote betrifft die Verpackungsgestaltung und den unnötigen Leerraum.

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