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Verpackungslizenzierung

Ver­pa­ckungs­li­zenz bei Kleinmengen: Was ist wichtig?

Besitzen Sie einen kleinen Online-Shop? Oder eine Pizzeria oder Bäckerei, durch die Sie Serviceverpackungen in Umlauf bringen? Dann gelten für Ihr Geschäft die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das ergänzende Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), und Ihre Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig.

Klein- und Kleinst­men­gen: Was bedeutet Li­zen­zie­rungs­pflicht?

Bei lizenzierungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um solche, die nach Gebrauch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als Abfall anfallen und über das duale Entsorgungssystem eingesammelt werden. Darunter fallen beispielsweise Versandkartons, Konservendosen und Aufschnitt-Verpackungen, aber auch Marmeladengläser, Zahnpasta-Tuben und Umverpackungen.

Bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um solche, die nach Gebrauch typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen und über das duale Entsorgungssystem eingesammelt werden (§ 3 Abs. 6 VerpackDG). Darunter fallen beispielsweise Versandkartons, Konservendosen und Aufschnitt-Verpackungen, aber auch Marmeladengläser, Zahnpasta-Tuben und Umverpackungen.

Um der Systembeteiligungspflicht nachzukommen, beteiligt sich ein Unternehmen, das derartige Verpackungen im Bundesgebiet bereitstellt, an einem System (§ 7 VerpackDG). Über diese sogenannte Verpackungslizenzierung übergibt das Unternehmen seine Verantwortung zur fachgerechten Entsorgung der Abfälle an ein System. Das System übernimmt das Einsammeln, Sortieren und Entsorgen oder Recyceln der Verpackungsmaterialien.

Neben der Beteiligung an einem System müssen Hersteller außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein (§ 6 VerpackDG). Diese fungiert als Kontrollinstanz zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Ohne die Registrierung bei der ZSVR und die ordnungsgemäße Verpackungslizenzierung nach der PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG darf ein Unternehmen in Deutschland keine verpackten Waren vertreiben.

Warum erfordern auch Kleinst­men­gen eine Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung?

Angenommen, Ihr Unternehmen würde im Jahr nur einen einzigen Versandkarton verschicken. Dieser Versandkarton müsste, ebenso wie alle anderen Verpackungen auch, nach Gebrauch fachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Diese Entsorgung erfordert sowohl das Aufstellen einer Papiertonne und das Einsammeln der Abfälle durch ein Entsorgungsunternehmen als auch das Sortieren der Abfälle in einer Sortieranlage und das Recycling in einer Wiederaufbereitungsanlage.

Dieser Prozess wird durch die Verpackungslizenzierung finanziert. Mit der Erfüllung der Systembeteiligungspflicht kommt Ihr Unternehmen somit seiner Pflicht nach, den Versandkarton einzusammeln und zu entsorgen.

Aus diesem Grund fallen auch bereits kleinste Mengen an Verpackungsmaterial unter die Systembeteiligungspflicht. Das VerpackDG sieht keine mengenbezogene Ausnahme für Kleinmengen vor; die Ausnahmen des § 11 VerpackDG betreffen nur bestimmte Verpackungsarten. So ist gewährleistet, dass sämtlicher anfallender Abfall eingesammelt wird.

VERLAGERUNG DER SYSTEMBETEILIGUNGSPFLICHT BEI SERVICEVERPACKUNGEN: NUR NOCH IM AUSNAHMEFALL

Im Bereich der Serviceverpackungen gibt es einige Sonderregelungen. Als Serviceverpackungen gelten allgemein solche, die erst bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden mit Ware befüllt werden: Brötchentüten, Pizzakartons, Menüboxen, Tragetaschen und so weiter.

Hersteller von Serviceverpackungen sind zwar in der Regel Restaurants und Imbissbuden, jedoch ist eine Verlagerung der Systembeteiligungspflicht auf einen Vorvertreiber nach dem VerpackDG nur noch in Ausnahmefällen möglich (§ 7 Abs. 2 VerpackDG) – etwa, wenn neutrale Serviceverpackungen in einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat bezogen und nachträglich mit eigener Marke versehen oder auf andere Weise verändert werden.

Wichtig: Auch wenn die Systembeteiligungspflicht verlagert wird, muss sich der Hersteller (zum Beispiel das Kleinstunternehmen) zusätzlich selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren (§ 6 VerpackDG).

Empfehlenswert ist, sich einen Nachweis über die lizenzierten Serviceverpackungen aushändigen zu lassen. Im Zweifel kann dieser bei der ZSVR vorgelegt werden. Gastronomen und Onlinehändler, die ihre Serviceverpackungen selbst lizenzieren möchten, können dies bequem online über zmart beim Dualen System Zentek vornehmen.

Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung für Klein- und Kleinst­men­gen online vor­neh­men

Denken Sie bereits vor der Verpackungslizenzierung an Ihre Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Ist diese abgeschlossen, können Sie die Lizenzierung vornehmen.

Besonders für kleine Unternehmen und Hersteller von Kleinmengen ist die Verpackungslizenzierung mit Zeitaufwand verbunden, der an anderer Stelle fehlt. Um hier möglichst viel Zeit zu sparen, bietet zmart eine digitale Lösung an. Nehmen Sie die Verpackungslizenzierung für Ihre Kleinmengen online vor, sodass Sie effektiv Zeit einsparen und sich schneller wieder Ihrem Kerngeschäft widmen können.

Über den Online-Kalkulator können Sie ganz einfach Ihre Mengen angeben sowie das Jahr, für das Sie die Verpackungslizenzierung vornehmen möchten. Ihr Preis wird automatisch kalkuliert. Wie bei einem klassischen Online-Shop, können Sie anschließend direkt online bezahlen oder mit Kauf auf Rechnung Ihre Lizenzierung abschließen.

Im Anschluss an die Verpackungslizenzierung melden Sie schließlich die identischen Mengen an Verpackungsmaterial an die ZSVR (Datenmeldung, § 9 VerpackDG). Dort geben Sie nun auch das System an, bei dem Sie die Lizenzierung durchgeführt haben.

VORTEILE DER ON­LINE-VER­PA­CKUNGS­LI­ZENZ FÜR KLEINMENGEN

Besonders dann, wenn Sie nur Klein- und Kleinstmengen an Verpackungsmaterial in Umlauf bringen, lohnt sich die Lizenzierung über ein Online-Tool. Den gesamten Prozess können Sie so innerhalb weniger Minuten abschließen. Welche wesentlichen Vorteile bietet zmart außerdem?

  • Sie sparen erheblich Zeit.

  • Sie können auf lästigen Papierkram verzichten. Sämtliche Dokumente erhalten Sie bequem per E-Mail.

  • Sie brauchen keine Telefonate führen, sondern können den gesamten Prozess online durchführen. Bei Fragen steht Ihnen selbstverständlich unser Kundenservice zur Verfügung.

  • Sie müssen nicht erst auf ein Angebot warten, sondern können Ihre Preise selbst kalkulieren.

  • Sie haben insgesamt sehr wenig administrativen Aufwand. Das schont Zeit und Nerven.

  • Sie können Ihre Kleinmengen rechtssicher lizenzieren und haben damit Ihre Systembeteiligungspflicht erfüllt.

< class="base--title ">Ver­pa­ckungs­li­zenz bei Kleinmengen: Was ist wichtig?

Fazit: Ver­pa­ckungs­li­zenz für Kleinmengen online ab­schlie­ßen lohnt sich!

Im Tagesgeschäft bleibt oft nicht viel Zeit, um sich um gesetzliche Pflichten zu kümmern. Eine davon ist die Systembeteiligungspflicht, die Hersteller von Verpackungen erfüllen müssen (§ 7 VerpackDG). Über die Verpackungslizenzierung kommen sie dieser Pflicht nach und ermöglichen so die fachgerechte Entsorgung der Verpackungsabfälle durch die Systeme.

Auch kleine Unternehmen, die nur wenig Verpackungsmaterial in Umlauf bringen, unterliegen der Systembeteiligungspflicht. Hier handelt es sich um Kleinst- und Kleinmengen, die ebenfalls lizenziert werden müssen. Wenn Sie die Systembeteiligungspflicht für Ihre Kleinmengen bequem und rechtssicher zwischen Ihrem Tagesgeschäft erfüllen möchten, lohnt sich die Lizenzierung über ein Online-Tool.

Sie sparen erheblich Zeit, administrativen Aufwand und lästigen Papierkram. Über zmart können Sie Ihre Mengen eingeben und bekommen direkt den Preis für die Verpackungslizenzierung kalkuliert. Im Anschluss schließen Sie die Lizenzierung via Online-Zahlungsmethode oder auf Rechnung ab.

Jetzt loslegen!

Erleichtern Sie sich die Verpackungslizenzierung mit zmart. Wir bieten Ihnen eine einfache und schnelle Lösung, um Ihre Verpackungen gesetzeskonform zu lizenzieren.

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