Lizenzierung
Das duale Entsorgungssystem einfach erklärt
Zu den gesetzlichen Zielen in Deutschland gehört die Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen. Seit 1991 sind Unternehmen, die Verpackungen an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben, dazu verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle zu Entsorgungszwecken wieder zurückzunehmen. Mit den sogenannten dualen Systemen wurde in Deutschland ein Verbund geschaffen, der Verpackungsabfälle kollektiv einsammelt. Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach, indem sie sich an diesem Verbund beteiligen.
Die Sammlung anfallender Verpackungsabfälle erfolgt in der Regel endkundennah über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, Altpapiertonnen und Glascontainer. Die im dualen System gesammelten Verpackungen werden dann fachgerecht und umweltschonend entsorgt, aufbereitet und, wo immer möglich, dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt.
Hersteller und sogenannte „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen haben die Wahl, bei welchem dualen System sie ihre Verpackungen lizenzieren lassen möchten.