Verpackungslizenz ab 59 € im Jahr
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Key-Facts zur Verpackungslizenz
Eine Verpackungslizenz ist für alle Unternehmen erforderlich, die b2c Verpackungsmaterial in Deutschland erstmals bereitstellen. (§ 7 VerpackDG)
Die Verpackungslizenz deckt die Kosten der Entsorgung und des Recyclings des Verpackungsmaterials. (§ 7 VerpackDG)
Neben dem Erwerb der Verpackungslizenz ist eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Portal LUCID notwendig. (§ 6 VerpackDG)
Neben der Registrierung bei LUCID müssen bei LUCID regelmäßig Mengenmeldungen abgegeben werden. (§ 9 VerpackDG)
Die Nichteinhaltung des VerpackDG kann Unternehmen bis zu 200.000 € Kosten und ein Verkaufsverbot nach sich ziehen. (§ 66 VerpackDG)
Was ist eine Verpackungslizenz?
Die Verpackungslizenz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an einem System (§ 7 VerpackDG) und die Bezahlung der Entsorgungskosten für Verkaufsverpackungen. In Deutschland gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung: Wer als sogenannter „Erstinverkehrbringer" (§ 3 Abs. 17 VerpackDG) Verpackungsmaterial im Bundesgebiet bereitstellt (§ 3 Abs. 3 VerpackDG), ist verpflichtet, sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen. Unternehmen müssen also bereitgestellte Verpackung, die beim Endverbraucher landet, lizenzieren.
Die von Ihnen entrichteten Gebühren für die Verpackungslizenzierung fließen in ein System (§ 3 Abs. 8 VerpackDG), das für eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung sorgt. In jeder Region übernehmen kommunale Entsorgungsunternehmen die Sammlung der Verpackungen über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die Altpapiersammlung.
Nach der Sammlung gelangen die Verpackungen in moderne Sortieranlagen, in denen sie nach Materialart und Recyclingfähigkeit getrennt und aufbereitet werden. Anschließend werden die wiederverwertbaren Materialien dem Recyclingprozess zugeführt, um sie in neuen Produkten erneut nutzbar zu machen.
Wer braucht eine Verpackungslizenz?
Gemäß dem VerpackDG sind alle Unternehmen verpflichtet, jede Verpackung zu lizenzieren, die sie erstmals in Deutschland bereitstellen (§ 7 VerpackDG). Dies betrifft Hersteller, Importeure, Online-Händler sowie stationäre Händler gleichermaßen. Die Registrierung erfolgt über das LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) (§ 6 VerpackDG). Nach erfolgreicher Anmeldung ist eine Beteiligung an einem System erforderlich, um die fachgerechte Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu gewährleisten.
Im VerpackDG werden systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen unterschieden. In beiden Fällen gilt gleichermaßen die Pflicht, dass sie im Verpackungsregister-LUCID zu registrieren sind (§ 6 VerpackDG). Jedoch greift die Pflicht zur Verpackungslizenzierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 7 VerpackDG).
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle, die typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen und im System entsorgt werden (§ 3 Abs. 6 VerpackDG). Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die gewerblich anfallen, Exportverpackungen oder Verpackungen, die nicht über den privaten Endverbraucher in den Markt gelangen.
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Verpackungslizenz beantragen: So funktioniert es
Der Prozess, eine Verpackungslizenz zu erwerben, ist einfacher als gedacht und kann schnell online erledigt werden:
Registrierung im LUCID-Portal (§ 6 VerpackDG): Um Verpackungen zu lizenzieren, ist zunächst die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal erforderlich. Dabei geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und erhalten eine individuelle LUCID-Registrierungsnummer.
Lizenzierung mit einem System (§ 7 VerpackDG): Nach der erfolgreichen Registrierung bei LUCID muss das Verpackungsmaterial lizenziert werden. Hierbei melden Sie die Art und Menge Ihrer bereitgestellten Verpackungen und zahlen entsprechende Gebühren. Bei zmart.de bieten wir einen einfachen Online-Kalkulator sowie die Lizenzierung von Verpackungen an.
Datenmeldung im LUCID-Portal (§ 9 VerpackDG): Abschließend müssen Sie die lizenzierten Verpackungsmengen im LUCID-Portal der ZSVR melden. Diese Meldung stellt sicher, dass Ihre Verpflichtungen gemäß dem VerpackDG vollständig erfüllt sind. Die gemeldeten Mengen müssen mit den zuvor beim System angegebenen übereinstimmen.
Verpackungslizenz für Kleingewerbe?
Die Pflicht für eine Verpackungslizenz gilt auch für Kleingewerbe, die Verpackungen erstmals bereitstellen (§ 7 VerpackDG). Das VerpackDG bezieht kleine Unternehmen grundsätzlich in die Pflicht ein und sieht für sie lediglich bestimmte Erleichterungen vor (§ 61 VerpackDG). Darüber hinaus müssen sich auch kleine Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal registrieren (§ 6 VerpackDG) und ihre Verpackungen an einem System beteiligen (§ 7 VerpackDG). Dieser Prozess stellt sicher, dass die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen ordnungsgemäß erfolgen.
Um die Verpackungslizenz für Kleinunternehmer so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten, bietet zmart.de eine schnelle und einfache Online-Lösung an. Eine Verpackungslizenz gibt es bei uns ab nur 59 € pro Jahr. So können Kleinstmengen günstig bei uns lizenziert werden.
Vorteile der Online-Lizenzierung
Verzicht auf lästigen Papierkram, alle Dokumente per E-Mail
Zeitersparnis durch Nutzung unseres Services
Online-Prozess ohne Telefonate, bei Fragen steht Kundenservice zur Verfügung
Eigenständige Kalkulation der Preise, kein Warten auf Angebote
Minimaler administrativer Aufwand für mehr Zeitersparnis und weniger Stress
Rechtssichere Lizenzierung von Kleinmengen erfüllt Systembeteiligungspflicht
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