Übersicht Verpackungsarten – welche sind Lizenzierungspflichtig und welche nicht?
Verpackungen sind ein essenzieller Bestandteil des Handels und der Logistik. Sie schützen Waren, erleichtern den Transport und sind oft auch ein wichtiges Marketinginstrument. Doch nicht jede Verpackung ist gleich: Je nach Verwendungszweck, Material und Bestimmungsort unterliegen sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben. Besonders die Frage, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist oder nicht, beschäftigt viele Unternehmen. In diesem Artikel erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Verpackungsarten und ihre Lizenzierungspflichten gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG).
Überblick: Die wichtigsten Verpackungsarten
Verpackungen lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen, die sich nach ihrem Zweck und ihrer Funktion richten. Die wichtigsten Verpackungsarten sind:
- Produktverpackungen (direkter Kontakt mit dem Produkt)
- Serviceverpackungen (z. B. To-go-Verpackungen)
- Versandverpackungen (Schutz beim Versand)
- Transportverpackungen (Schutz im Großhandel und Logistik)
- Mehrwegverpackungen (wiederverwendbare Verpackungen)
- Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Sonderregelungen)
Jede dieser Verpackungsarten unterliegt anderen gesetzlichen Vorschriften. Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um systembeteiligungspflichtige Verpackungen oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen?
Welche handelsüblichen Verpackungsarten sind systembeteiligungspflichtig?
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert werden. Dazu gehören:
Produktverpackungen
Diese Verpackungen schützen das Produkt direkt und werden meist zusammen mit der Ware an Endverbraucher ausgegeben. Beispiele:
- Müslikartons
- Weinflaschen
- Konservendosen
Da sie nach Gebrauch typischerweise im Haushaltsmüll landen, müssen sie lizenziert werden.
Serviceverpackungen
Serviceverpackungen werden in Verkaufsstätten befüllt und direkt an den Kunden ausgegeben. Dazu gehören:
- Coffee-to-go-Becher
- Pizzakartons
- Brötchentüten
Auch diese Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig.
Versandverpackungen
Beim Onlinehandel werden Waren in Versandkartons oder -tüten verschickt. Auch Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie oder Verpackungschips fallen darunter. Versandverpackungen sind lizenzierungspflichtig, da sie beim Endverbraucher als Abfall anfallen.
Welche Verpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig?
Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen nicht bei privaten Endverbrauchern an, sondern verbleiben meist im Handel oder der Industrie.
Transportverpackungen
Diese Verpackungen schützen Waren während des Transports und verbleiben bei Großhändlern oder Produzenten. Beispiele:
- Paletten mit Folienumwicklung
- Transportkisten
- Schrumpffolien zur Ladungssicherung
Transportverpackungen müssen nicht an einem dualen System beteiligt werden, aber Unternehmen sind verpflichtet, für ihre fachgerechte Rücknahme und Entsorgung zu sorgen.
Mehrwegverpackungen
Mehrwegverpackungen sind speziell dafür konzipiert, mehrfach verwendet zu werden. Dazu gehören:
- Mehrweg-Glasflaschen
- Pfandpflichtige Getränkekisten
- Mehrwegbehälter für Take-away-Essen
Da sie nicht im regulären Müll landen, sind sie von der Systembeteiligungspflicht befreit.
Exportverpackungen
Wenn Verpackungen ausschließlich für den Export bestimmt sind und nachweislich nicht in Deutschland entsorgt werden, sind sie nicht systembeteiligungspflichtig.
Lizenzierungspflicht und gesetzliche Anforderungen
Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich an folgende Vorschriften halten:
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Alle Erstinverkehrbringer müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
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Lizenzierung bei einem dualen System: Die Verpackungsmengen müssen gemeldet und ein entsprechendes Lizenzentgelt gezahlt werden.
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Meldung der Verpackungsmengen: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig ihre in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen zu melden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Verpackungsarten sind systembeteiligungspflichtig?
Produkt-, Service- und Versandverpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, sind lizenzierungspflichtig und müssen bei einem dualen System registriert werden.
Was sind keine systemrelevanten Verpackungen?
Transport-, Mehrweg- und Exportverpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig, da sie nicht typischerweise beim Endverbraucher entsorgt werden.
Für welche Verpackungen gilt das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz regelt die Lizenzierungspflicht für Verkaufs-, Versand- und Serviceverpackungen, die bei Endkunden als Abfall entstehen.
Sind Paletten nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen?
Ja, Paletten zählen zu Transportverpackungen und sind nicht systembeteiligungspflichtig, müssen aber vom Vertreiber zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.