Jedes Jahr bis Mitte Mai müssen Inverkehrbringer von Verpackungen ihre Jahresmengen an die ZSVR melden, ebenso die Vollständigkeitserklärung. Was ist wichtig bei der ZSVR Datenmeldung?
Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sind seit der Novelle des VerpackG dazu verpflichtet, die Systembeteiligung ihrer Händler zu überprüfen. Online-Händler, die über elektronische Marktplätze ihre Waren vertreiben, benötigen hierzu als Nachweis beispielsweise eine sogenannte Systembeteiligungsbestätigung.
Seit dem 3. Juli 2021 gilt die Novelle des Verpackungsgesetzes. Für den Online-Handel hat sich dadurch einiges verändert, besonders die Verpflichtungen für Fulfillment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze. Was das im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie hier.
Im Juli 2021 trat die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Bis 2025 hält sie einige schrittweise Änderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen bereit. Was ändert sich für die Betroffenen und welche Ziele werden damit verfolgt?
Nicht nur in privaten Haushalten ist Mülltrennung sinnvoll. Auch Unternehmen können sich dafür einsetzen, Abfälle richtig zu trennen. Darüber hinaus können Hersteller von Verpackungen kostenlose Trennhinweise einer gemeinsamen Initiative einiger dualer Systeme nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten und Verpackungen, die auf dem internationalen Markt tätig sind, begegnen ihr häufig: der EPR oder auch extended producer responsibility. Was genau mit der „erweiterten Herstellerverantwortung“ gemeint ist und wie Sie diese erfüllen, erfahren Sie hier.