Der Zentrale Stelle Verpackungsregister obliegt es, die Einhaltung der Ziele aus dem VerpackG zu kontrollieren. Wozu sind Hersteller verpflichtet? Hier erfahren Sie es.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine am 15. Mai 2017 von Verbänden aus der Industrie und dem Handel gegründete Stiftung privaten Rechts. Sie unterliegt den Weisungen des Umweltbundesamtes und hat am 1. Januar 2019 hoheitliche Aufgaben im Rahmen des Verpackungsgesetzes übertragen bekommen. Ihr obliegt es, die Einhaltung der Ziele aus dem VerpackG zu kontrollieren. Welche Pflichten gelten für Hersteller? Hier erfahren Sie es.
Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sind seit der Novelle des VerpackG dazu verpflichtet, die Systembeteiligung ihrer Händler zu überprüfen. Online-Händler, die über elektronische Marktplätze ihre Waren vertreiben, benötigen hierzu als Nachweis beispielsweise eine sogenannte Systembeteiligungsbestätigung.
Seit dem 3. Juli 2021 gilt die Novelle des Verpackungsgesetzes. Für den Online-Handel hat sich dadurch einiges verändert, besonders die Verpflichtungen für Fulfillment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze. Was das im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie hier.
Im Juli 2021 trat die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Bis 2025 hält sie einige schrittweise Änderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen bereit. Was ändert sich für die Betroffenen und welche Ziele werden damit verfolgt?
Nicht nur in privaten Haushalten ist Mülltrennung sinnvoll. Auch Unternehmen können sich dafür einsetzen, Abfälle richtig zu trennen. Darüber hinaus können Hersteller von Verpackungen kostenlose Trennhinweise einer gemeinsamen Initiative einiger dualer Systeme nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.